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Auch einem erst sieben Jahre alten Grundschüler ist nach einem Gerichtsurteil in Sachsen die S-Bahnfahrt zur Schule zuzumuten. Es gebe keinen Anspruch auf die von den Eltern beantragte Beförderung in einem eigenen Schülerspezialverkehr, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag mit. Die Eltern können nun noch vor das Sächsische Oberverwaltungsgericht ziehen. (Az. 5 L 845/25)
Die Familie wohnt im Kurort Rathen in der Sächsischen Schweiz, die Grundschule ist im benachbarten Königstein. Der bisher bestehende Schülerspezialverkehr wurde vom Landkreis abgeschafft, stattdessen müssen die Rathener Schüler nun S-Bahn fahren.
Die Eltern stuften dies als zu gefährlich für ihr Kind ein - als Zweitklässler und Verkehrsanfänger könne ihm die S-Bahnfahrt nicht zugemutet werden. Das begründeten sie mit der Sogwirkung von durchfahrenden Güterzügen, unaufmerksamen Autofahrern sowie wiederkehrenden Gleisarbeiten mit Schienenersatzverkehr.
Das Gericht dagegen sah für das Kind keine über die im Straßenverkehr üblichen Gefahren hinausgehenden Hürden. Es seien alle Fußwege beleuchtet und die Bahnübergänge beschrankt oder mit einer Unterführung ausgestattet. Außerdem könnten die Eltern den Schulweg mit dem Kind üben.
L.Kwan--ThChM