The China Mail - Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden

USD -
AED 3.672502
AFN 63.999758
ALL 81.109773
AMD 359.873322
ANG 1.789785
AOA 917.999983
ARS 1535.226207
AUD 1.422192
AWG 1.8025
AZN 1.696076
BAM 1.74477
BBD 2.011597
BDT 123.993042
BGN 1.747831
BHD 0.377091
BIF 2997.279094
BMD 1
BND 1.275971
BOB 12.110264
BRL 5.4401
BSD 0.998796
BTN 94.782997
BWP 13.79901
BYN 2.942058
BYR 19600
BZD 2.008653
CAD 1.396775
CDF 2314.99993
CHF 0.824605
CLF 0.025228
CLP 992.919725
CNY 6.661098
CNH 6.652785
COP 3164.280298
CRC 454.168339
CUC 1
CUP 23.969847
CVE 98.367456
CZK 21.82865
DJF 177.849146
DKK 6.697195
DOP 60.537937
DZD 135.196931
EGP 55.990178
ERN 15
ETB 161.241358
EUR 0.89607
FJD 2.243702
FKP 0.746726
GBP 0.746895
GEL 2.600101
GGP 0.746726
GHS 11.635666
GIP 0.746726
GMD 74.000279
GNF 8839.823364
GTQ 7.635488
GYD 209.349213
HKD 7.84413
HNL 26.845087
HRK 6.76901
HTG 130.853294
HUF 327.769503
IDR 18127.15
ILS 3.14456
IMP 0.746726
INR 94.912502
IQD 1514.072885
IRR 1868414.999723
ISK 121.830331
JEP 0.746726
JMD 158.713591
JOD 0.708975
JPY 157.768503
KES 129.791695
KGS 87.448703
KHR 4075.114858
KMF 441.000265
KPW 899.999961
KRW 1333.419749
KWD 0.31117
KYD 0.83233
KZT 452.856952
LAK 22487.176056
LBP 89438.155136
LKR 332.209287
LRD 169.784558
LSL 16.644543
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.420447
MAD 9.82042
MDL 17.877693
MGA 4517.596681
MKD 54.931085
MMK 2099.629361
MNT 3599.514763
MOP 8.070654
MRU 40.499576
MUR 47.280081
MVR 15.449684
MWK 1731.477764
MXN 18.787845
MYR 4.058203
MZN 63.91023
NAD 16.644543
NGN 1346.469726
NIO 36.754539
NOK 9.214898
NPR 151.652616
NZD 1.77723
OMR 0.382702
PAB 0.998885
PEN 3.456889
PGK 4.545252
PHP 63.764506
PKR 276.304474
PLN 3.95455
PYG 5851.286855
QAR 3.64084
RON 4.782198
RSD 104.839645
RUB 80.662951
RWF 1474.374415
SAR 3.7544
SBD 8.058206
SCR 14.652482
SDG 601.550744
SEK 9.817655
SGD 1.278315
SHP 0.748335
SLE 22.899359
SLL 20969.504398
SOS 570.765868
SRD 37.619497
STD 20697.981008
STN 21.856461
SVC 8.739016
SYP 13001.999685
SZL 16.639458
THB 33.723006
TJS 9.193541
TMT 3.5
TND 2.986752
TOP 2.40776
TRY 49.97125
TTD 6.771935
TWD 32.621397
TZS 2646.683617
UAH 45.299969
UGX 4244.613944
UYU 40.153441
UZS 11979.124849
VES 887.479795
VND 25803.5
VUV 118.626367
WST 2.776217
XAF 587.783136
XAG 0.02008
XAU 0.000256368843
XCD 2.70255
XCG 1.799991
XDR 0.707052
XOF 587.783136
XPF 106.3919
YER 236.198985
ZAR 16.70041
ZMK 9001.200902
ZMW 20.14006
ZWL 321.999592
SSP 5745.217636
MXV 2.117493
  • DAX

    -34.1800

    25374.42

    -0.13%

  • SDAX

    124.0200

    18248.52

    +0.68%

  • Euro STOXX 50

    -1.5400

    6301.28

    -0.02%

  • TecDAX

    -6.3300

    3969.15

    -0.16%

  • Goldpreis

    3.7000

    4172.1

    +0.09%

  • MDAX

    -135.7100

    30895.59

    -0.44%

  • EUR/USD

    -0.0007

    1.1366

    -0.06%

Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden
Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Karlsruhe: Staatliche Zuschüsse für parteinahe Stiftungen müssen gesetzlich geregelt werden

Die Kriterien für staatliche Zuschüsse an politische Stiftungen müssen gesetzlich festgelegt werden. Eine Regelung der Verteilung im Bundeshaushalt reicht nicht aus, wie am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Im Haushaltsjahr 2019 sei das Recht der AfD auf Chancengleichheit dadurch verletzt worden, dass der Bundestag die Förderung ohne zugrunde liegendes Gesetz festgelegt habe. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bekam damals nichts. (Az. 2 BvE 3/19)

Textgröße:

Das Urteil hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die DES nun nachträglich staatliche Zuschüsse bekommt. Das Gericht stellte lediglich die Rechtsverletzung fest. Nun liege der Ball im Feld des Gesetzgebers, betonte es. Parteinahe Stiftungen dürfen grundsätzlich staatlich gefördert werden. Bislang lief der Prozess aber eher formlos ab: Die konkreten Zuschüsse wurden jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.

2019 wurden insgesamt 130 Millionen Euro an sogenannten Globalzuschüssen verteilt. Alle Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen, erhielten Geld, nur die DES nicht. Bei dieser Entscheidung orientierte sich der Bundestag unter anderem an einer 25 Jahre alten gemeinsamen Erklärung der etablierten Stiftungen.

Demnach müssen alle politischen Grundströmungen berücksichtigt werden, die dauerhaft ins Gewicht fallen, weil sie beispielsweise mehrmals hintereinander im Bundestag vertreten sind. Die AfD zog erst 2017 zum ersten Mal in den Bundestag ein.

Dass die DES 2019 nichts bekam, sei ein Eingriff in die Chancengleichheit, urteilten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Denn die geförderten Stiftungen hätten das Geld für Seminare oder Diskussionsangebote verwenden können. So würde die Reichweite der jeweiligen nahestehenden Partei potenziell erweitert. Ein solcher Eingriff müsse durch ein eigenes Gesetz gerechtfertigt werden, darin müsse der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Zuschüsse festlegen.

Die AfD hatte damit vor Gericht teilweise Erfolg, allerdings nur, soweit es das Haushaltsjahr 2019 betraf. Die Anträge für die Jahre 2020 und 2021 waren von ihr nicht fristgemäß gestellt worden. Über das jüngste der strittigen Haushaltsjahre, nämlich 2022, urteilte das Gericht am Mittwoch noch nicht. Darüber will es zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

In diesem Jahr gab es eine wichtige Veränderung, ins Haushaltsgesetz wurde ein Vermerk eingefügt. Demnach sollen nur solche Stiftungen Zuschüsse bekommen, die für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Die AfD war zwar 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen, die DES wurde aber wiederum von der Förderung ausgenommen. Dagegen zog sie erst kurz vor der mündlichen Verhandlung im Oktober nach Karlsruhe.

Hier stellten sich neue verfassungsrechtliche Fragen zur Verknüpfung von Förderung und Verfassungstreue, erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung zum Urteil. Dazu hätten Parlament und Bundesregierung in der kurzen Zeit nicht ausreichend Stellung nehmen können.

Für die anstehende Neuregelung gestand das Gericht dem Gesetzgeber einen gewissen Gestaltungsspielraum zu. Eine Beschränkung der Förderung auf dauerhaft ins Gewicht fallende politische Grundströmungen hielt es für unbedenklich und möglicherweise sogar geboten. Auch zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung könnten Stiftungen eventuell ausgeschlossen werden, deutete es an.

Die stellvertretende AfD-Vorsitzende Mariana Harder-Kühnel kündigte nach dem Urteil an, dass die Partei für 2019 nachträglich Geld einfordern werde. Es ginge um 900.000 Euro. Das Gericht habe festgelegt, dass Steuergelder nicht "im Hinterzimmer vergeben" werden dürften, sondern es stattdessen eine klare gesetzliche Regelung brauche, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb, der für den Bundestag nach Karlsruhe reiste, rechnet "ganz klar mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen" in der Sache. Er kündigte eine gesetzliche Neuregelung an. Für die SPD erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Johannes Fechner: "Wenn Zweifel etwa auf Basis von Verfassungsschutzberichten bestehen, dass eine Stiftung nicht zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, dann darf sie keine Steuermittel bekommen."

Vertreter von Grünen und Linken betonten die Notwendigkeit eines Stiftungsgesetzes, wollen aber die DES weiter von der Förderung ausgeschlossen sehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht demonstrierten vor der Urteilsverkündung am Mittwoch etwa 20 Vertreterinnen und Vertreter des Appells "Kein Steuergeld für die AfD-Stiftung".

X.So--ThChM