The China Mail - Mehrere Jahre Haft für Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe gefordert

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Mehrere Jahre Haft für Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe gefordert

Mehrere Jahre Haft für Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe gefordert

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat die Staatsanwaltschaft für fünf der sechs Angeklagten mehrjährige Haft- beziehungsweise Jugendstrafen gefordert. In seinem Plädoyer vor dem Dresdener Landgericht sagte Staatsanwalt Christian Weber am Freitag, die Täter seien "mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vorgegangen". Für einen weiteren Angeklagten wurde Freispruch beantragt. Das Urteil soll Mitte Mai fallen.

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Konkret forderte die Staatsanwaltschaft für zwei 26 und 29 Jahre alte Angeklagte jeweils sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe und für einen 27-Jährigen fünf Jahre und zehn Monate Haft. Für zwei 24 Jahre alte Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt.

Die Angeklagten hätten sich unter anderem des Diebstahls mit Waffen und der besonders schweren Brandstiftung schuldig gemacht. Der Vorwurf, als Bande gehandelt zu haben, wurde dagegen fallen gelassen.

Der sechste Angeklagte soll der Staatsanwaltschaft zufolge freigesprochen werden, weil er für die Tatnacht ein Alibi habe und die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Anfang Mai soll die Verteidigung plädieren, das Urteil wird für den 16. Mai erwartet.

"Das Tatgeschehen war geprägt von einem hochorganisierten planvollen und konspirativen Vorgehen", sagte Weber. Die Tat sei "von langer Hand" geplant gewesen. Die Täter hätten auf Grundlage "eines gemeinsamen Tatplans" gehandelt, bei dem sie auch die Gefährdnung und Verletzung von Menschen in Kauf nahmen. "Sie erhofften sich einen erheblichen Gewinn aus der Tat", sagte Weber in seinem Plädoyer.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Haftbefehle gegen vier Angeklagte mit dem Urteil gegen Auflagen außer Vollzug zu setzen. Ein 24-Jähriger soll hingegen weiterhin im Gefängnis bleiben.

Die Angeklagten stehen seit Januar 2022 wegen des Diebstahls historisch wertvoller Schmuckstücke aus dem Grünen Gewölbe vor Gericht. Die Täter waren im November 2019 durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume gelangt, hatten eine Vitrine mit einer Axt zertrümmert und insgesamt 21 Schmuckstücke herausgerissen. Die Juwelen aus dem frühen 18. Jahrhundert haben einen geschätzten Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro. Ein Fluchtauto setzten die Täter in einer Tiefgarage in Brand und gefährdeten damit Menschen in darüber liegenden Wohnungen.

Mitte Dezember vergangenen Jahres beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige Teile wie die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste fehlen jedoch weiterhin. Die Angeklagten, die allesamt dem Berliner Clanmilieu angehören und bereits einschlägig vorbestraft sind, gaben im Prozess zu deren Verbleib keinerlei Hinweise.

Die Rückgabe des Schmucks gehörte neben "glaubhaften" Geständnissen zu einem zwischen den Prozessbeteiligten ausgehandelten Deal. Vier Angeklagte gestanden eine Tatbeteiligung. Ihnen wurden im Gegenzug mildere Strafen in Aussicht gestellt. Ein Fünfter gab an, nicht vor Ort in Dresden gewesen zu sein. Er räumte lediglich ein, unter anderem Äxte und Schneidegeräte in Berliner Baumärkten für einen Einbruch gestohlen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn gleichwohl für einen der Mittäter.

Die Staatsanwaltschaft verteidigte zugleich den Deal zwischen den Prozessbeteiligten. Es habe damals auch "nach drei Jahren intensiver Ermittlungen" keine Spur von der Beute gegeben, sagte Staatsanwalt Christian Kohle am Freitag in Dresden. Zudem sei klar gewesen, dass die Angeklagten "trotz des Deals keine allzu milden Strafen" erwarteten.

Alle Angeklagten gehören dem Berliner sogenannten Remmo-Clan an. Zwei wurden bereits wegen einer Beteiligung am Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum im Jahr 2017 verurteilt.

J.Liv--ThChM