
SDAX
28.1900
Fast sieben Jahre nach Ausschreitungen am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz hat der zweite von insgesamt drei geplanten Prozessen gegen mutmaßliche Beteiligte begonnen. Den vier Angeklagten werden Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie eine Sprecherin des Landgerichts in der sächsischen Stadt am Dienstag sagte.
Sie sollen im September 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen haben. Nach einer tödlichen Messerattacke am Rande des Chemnitzer Stadtfests Ende August 2018 kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen. Wegen der Tötung des Opfers wurde später ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Am 1. September 2018 schlossen sich rund 8000 Anhänger einem von AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Demonstrationszug an. Unter anderem liefen damals auch mehrere führende AfD-Politiker mit, darunter die Landesvorsitzenden von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban.
Die Gegenveranstaltung unter dem Motto "Herz statt Hetze" mit rund 3000 Teilnehmern richtete sich gegen die ausländerfeindlichen Ausschreitungen. Die vier Männer, die nun vor Gericht stehen, sollen sich an Angriffen auf Teilnehmende dieser Gegenveranstaltung beteiligt haben.
In einem ersten Prozess wegen des damaligen Geschehens stellte das Landgericht im Januar 2024 das Verfahren gegen drei verbliebene von ursprünglich neun Angeklagten ein. Sie mussten jeweils 1000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten bereits dezimiert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil ein Angeklagter untergetaucht und ein anderer in der Psychiatrie war.
Der zweite Prozess begann nun mit zwei Stunden Verspätung, weil sich ein Angeklagter und eine Schöffin verspätet hatten, wie die Sprecherin berichtete. Das Landgericht setzte insgesamt 17 Termine bis zum 18. September an. Ein dritter Prozess in dem Komplex steht noch aus, hier wurden noch keine Termine festgelegt.
V.Fan--ThChM