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Vor dem Oberlandesgericht Hamburg startet am 5. März der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Zelle Letzte Verteidigungswelle. Das Gericht ließ die Anklage der Bundesanwaltschaft nach Angaben vom Montag unverändert zu. Demnach sollen die teils noch minderjährigen Verdächtigen Anschläge auf Geflüchtete und Linke geplant oder verübt haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen unter anderem versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor. Die Gruppierung wurde Ende Mai 2025 zerschlagen. Mehrere Beschuldigte wurden damals bei Razzien in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg von Spezialkräften festgenommen. Andere waren bereits zuvor festgenommen worden und befanden sich schon in Haft.
Alle sollen sich im April 2024 zusammengeschlossen haben, um politisch motivierte Gewalttaten in Form von Brand- und Bombenanschlägen mit potenziell tödlichen Folgen zu verüben. Die Verdächtigen waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme zwischen 14 und 21 Jahre alt.
Laut Bundesanwaltschaft sollen einige der Beschuldigten im Oktober 2024 unter anderem einen nächtlichen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern in Brandenburg verübt haben. In dem Gebäude wohnten Menschen, die demnach "lediglich durch Zufall" nicht verletzt wurden. Weitere Beschuldigte sollen außerdem in Januar 2025 nachts Feuerwerkskörper in eine Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Schmölln geschossen haben.
Die Gruppierung habe "durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems" herbeiführen wollen, erklärte die Bundesanwaltschaft. "Die Mitglieder dieser Gruppierung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'."
Sieben Angeklagte werden von der Behörde als Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle eingestuft, einer als Unterstützer. Alle sind männlich. Drei der Angeklagten sollen als Rädelsführer agiert haben. Das Gericht setzte 19 Verhandlungstermine bis Ende Mai an.
B.Carter--ThChM