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Das ehemalige KZ-Krematorium in Büren-Wewelsburg in Nordrhein-Westfalen darf trotz späterer Umbauten als Baudenkmal geführt werden. Der Eigentümer des Gebäudes muss die Eintragung in die Denkmalliste hinnehmen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster laut Mitteilung am Donnerstag entschied. Seine Berufungsklage wurde abgewiesen. In dem Krematorium waren von Herbst 1942 bis April 1943 Leichen der Häftlinge und der im Konzentrationslager Niederhagen Ermordeten verbrannt worden.
Das frühere Krematorium wurde 2024 von der Stadt unter Denkmalschutz gestellt. Der Eigentümer klagte gegen die Eintragung in die Denkmalliste, weil das gewerblich genutzte Gebäude nach umfangreichen Umbauten keine Rückschlüsse mehr auf seine frühere Nutzung zulasse. So seien etwa der Krematoriumsofen und der Schornstein nicht mehr vorhanden.
Das Gericht entschied hingegen, es gebe noch "ausreichend historische Bausubstanz", die einen optischen Eindruck von den Bauverhältnissen zur NS-Zeit vermitteln könne. Es verwies etwa auf drei Außenmauern und eine Dachkonstruktion.
Die Anlage könne Abläufe des Konzentrationslagers und somit die Schrecken des Nationalsozialismus und den damaligen Umgang mit Lebenden und Toten bezeugen. Der unter Schutz gestellte Gebäudeteil sei daher ein "wichtiges Zeugnis nationalsozialistischer Geschehnisse" dieser Jahre.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger Beschwerde einlegen.
Q.Moore--ThChM