The China Mail - Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung

USD -
AED 3.672504
AFN 64.000368
ALL 82.087167
AMD 368.450607
ANG 1.790403
AOA 918.000367
ARS 1428.330353
AUD 1.418842
AWG 1.801525
AZN 1.70397
BAM 1.689603
BBD 2.013822
BDT 122.983888
BGN 1.69088
BHD 0.37683
BIF 2970.152477
BMD 1
BND 1.283746
BOB 6.909421
BRL 5.061504
BSD 0.99987
BTN 95.052482
BWP 13.460326
BYN 2.766446
BYR 19600
BZD 2.010971
CAD 1.39945
CDF 2295.000362
CHF 0.799521
CLF 0.022916
CLP 904.902596
CNY 6.771504
CNH 6.76346
COP 3492.894475
CRC 454.839964
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.257224
CZK 20.874704
DJF 178.057103
DKK 6.461104
DOP 58.710207
DZD 133.120816
EGP 51.846573
ERN 15
ETB 157.556391
EUR 0.863904
FJD 2.215904
FKP 0.745521
GBP 0.748195
GEL 2.65504
GGP 0.745521
GHS 11.098441
GIP 0.745521
GMD 73.000355
GNF 8759.016889
GTQ 7.622133
GYD 209.191828
HKD 7.83605
HNL 26.736642
HRK 6.513804
HTG 130.733014
HUF 304.250388
IDR 17779.3
ILS 2.92082
IMP 0.745521
INR 95.110504
IQD 1309.835428
IRR 1375877.503816
ISK 124.650386
JEP 0.745521
JMD 158.489914
JOD 0.70904
JPY 160.22504
KES 129.480368
KGS 87.450384
KHR 4017.105093
KMF 426.00035
KPW 900.00035
KRW 1518.020383
KWD 0.30848
KYD 0.833312
KZT 488.937843
LAK 22017.191482
LBP 89543.518639
LKR 335.207982
LRD 181.97918
LSL 16.286467
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.372943
MAD 9.260766
MDL 17.462745
MGA 4172.605935
MKD 53.254719
MMK 2099.254457
MNT 3578.100965
MOP 8.070062
MRU 39.65617
MUR 47.250378
MVR 15.460378
MWK 1733.834392
MXN 17.222904
MYR 4.057604
MZN 63.903729
NAD 16.286467
NGN 1360.503725
NIO 36.793227
NOK 9.513504
NPR 152.084143
NZD 1.715119
OMR 0.384251
PAB 0.99987
PEN 3.400458
PGK 4.378213
PHP 60.771038
PKR 278.191957
PLN 3.66995
PYG 6122.413719
QAR 3.65522
RON 4.526104
RSD 101.386549
RUB 72.4589
RWF 1468.359898
SAR 3.753804
SBD 8.045573
SCR 14.065224
SDG 600.503676
SEK 9.47869
SGD 1.284504
SHP 0.746601
SLE 24.650371
SLL 20969.503664
SOS 571.465595
SRD 37.509504
STD 20697.981008
STN 21.165392
SVC 8.74865
SYP 110.532098
SZL 16.273163
THB 32.873038
TJS 9.318906
TMT 3.51
TND 2.933437
TOP 2.40776
TRY 46.232504
TTD 6.791931
TWD 31.621504
TZS 2624.681439
UAH 44.803507
UGX 3749.298086
UYU 40.387024
UZS 11975.292644
VES 581.95784
VND 26310
VUV 119.415431
WST 2.743477
XAF 566.677033
XAG 0.014699
XAU 0.000237
XCD 2.70255
XCG 1.801996
XDR 0.704764
XOF 566.677033
XPF 103.027947
YER 238.603589
ZAR 16.31128
ZMK 9001.203584
ZMW 17.467928
ZWL 321.999592
  • Goldpreis

    124.8000

    4238.8

    +2.94%

  • Euro STOXX 50

    130.6700

    6187.63

    +2.11%

  • TecDAX

    51.7500

    3979.5

    +1.3%

  • SDAX

    350.0800

    18377.2

    +1.9%

  • DAX

    425.5900

    24635.3

    +1.73%

  • MDAX

    626.9700

    32083.1

    +1.95%

  • EUR/USD

    -0.0009

    1.1573

    -0.08%

Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung
Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung / Foto: © AFP/Archiv

Kabinett beschließt Gesetz zur Reform der hausärztlichen Versorgung

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz den Hausärzteberuf attraktiver machen und so einem drohenden Ärztemangel entgegen wirken. Das Kabinett stimmte dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Mittwoch zu, nun muss sich der Bundestag damit befassen. Von "einer Investition in den Erhalt der Hausarztpraxis" sprach Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Scharfe Kritik äußerten hingegen Sozialverbände und Krankenkassen.

Textgröße:

Ohne das Gesetz werde es in vielen ländlichen Gebieten aber auch Teilen der Großstädte keine Hausärzte mehr geben, sagte Lauterbach bei der Vorstellung des Vorhabens in Berlin. Bundesweit seien bereits heute 5000 Hausarztsitze nicht besetzt. "Wir dürfen aber nicht zulassen, das es medizinische Banlieus gibt." Das Gesetz sei deshalb "sehr wichtig", betonte der Minister.

Dieser will den Beruf des Hausarztes "attraktiver machen". Hausärztinnen und -ärzte sollen dafür bessere Abrechnungsmöglichkeiten bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen. Jene, die viele Hausbesuche machen, sollen mit der Einführung bestimmter Pauschalen zudem besonders honoriert werden.

Überfüllte Praxen soll es in Zukunft ebenfalls nicht mehr geben. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen alle drei Monate zum Arzt - Jahrespauschalen sollen die aktuellen Quartalspauschalen ersetzen. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Der Gesundheitsminister setzt zudem darauf, dass es sich durch die wegfallenden Budgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen.

Alle Maßnahmen zusammen sollen Lauterbach zufolge dafür sorgen, dass sich wieder mehr Medizinstudierende für den Hausarztberuf entscheiden. Das Gesetz enthält aber auch über diesen Fachbereich hinaus gehende Punkte: Der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie soll verbessert werden, das Antragsverfahren auf solch eine Therapie zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein.

Ebenfalls erleichtert werden soll die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Eine weitere Neuerung ist im Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA), dem zentralen Selbstverwaltungsorgans im Gesundheitswesen, geplant: Pflegekräfte und Patientenvertreter sollen dort mehr Mitspracherechte bekommen.

Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war außerdem die Einführung von Gesundheitskiosken, niedrigschwelligen Anlaufstellen in ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln, sowie ein Förderprogramm für Medizinstudienplätze. Letzteres sorgte aber für starke Kritik der Krankenkassen, da auf diese Kosten im dreistelligen Millionenbereich zugekommen wären.

Lauterbach strich beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf, um das Gesetz nicht unnötig weiter aufzuhalten. Sie sollen jedoch bei den Beratungen des Bundestags wieder in das Gesetz hinein gelangen. Der SPD-Minister zeigte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass dies gelingt: "Wir haben im parlamentarischen Verfahren bislang immer wesentliche Verbesserungen der Gesetze hinbekommen."

Die Koalitionspartner FDP und Grüne begrüßten das Vorhaben Lauterbachs. Die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus hob die Verbesserung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie hervor. Diese sei "überfällig". Von "einem ersten Schritt für die Modernisierungsreform der ambulanten Gesundheitsversorgung" sprach der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau. Er betonte aber zugleich, dass im parlamentarischen Verfahren "wichtige Reformaspekte" erneut auf die Tagesordnung müssten.

Scharfe Kritik äußerten hingegen die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). "Wir verpassen die Chance, unser ambulantes Gesundheitssystem so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben", erklärte Diakonie-Vorständin Maria Loheide. Wichtige Bausteine wie die Kioske seien aus dem Gesetz gestrichen worden. Lohheide appellierte an die Abgeordneten, "das Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern sich dafür einzusetzen, dass diese Vorhaben wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen werden".

Das 'Stärkungsgesetz' im Namen sei "reine Verpackung", kritisierte Joß Steinke vom DRK. Er bemängelte ebenfalls das Fehlen unter anderem der Gesundheitskioske.

Deutlich höhere Kosten für die Beitragszahlerinnen und -zahler erwartet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) - "aber im Gegenzug noch nicht mal nennenswerte Versorgungsverbesserungen". Genauere Zahlen nennt der Vize-Chef des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer: Er geht durch "diese Gießkannen-Finanzierung" von Mehrbelastungen für die GKV in Höhe von 300 Millionen Euro pro Jahr aus. "Es bleibt in erster Linie ein Vergütungs-Steigerungsgesetz für Hausärztinnen und Hausärzte", betont Hoyer.

K.Leung--ThChM