The China Mail - Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich

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Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich

Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich

In Frankreich ist die Rechtspopulistin Marine Le Pen auch im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Allerdings verhängten die Pariser Berufungsrichter anders als ihre Kollegen in der ersten Instanz am Dienstag eine Strafe, die der 57-Jährigen unter hohen Auflagen die Tür zu ihrer geplanten Präsidentschaftskandidatur im kommenden Jahr offen ließ. Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) wollte sich am Abend dazu äußern, ob sie kandidiert oder Parteichef Jordan Bardella das Feld überlässt.

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Das Berufungsgericht verurteilte Le Pen zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und eines in Form von Hausarrest, der durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden soll. Zudem erließen die Richter ein 15-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren - diese Entscheidung fiel deutlich milder aus als im ersten Verfahren: Darin war sie im März 2025 zu fünf Jahren Nichtwählbarkeit verurteilt worden, was eine Kandidatur unmöglich gemacht hätte.

Somit überließen die Berufungsrichter die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur Le Pen am Ende selbst: Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind abgegolten, da die Zeit bereits seit März 2025 läuft.

Allerdings hatte Le Pen ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. "Wenn man Kandidat ist, dann braucht man volle Bewegungsfreiheit", hatte sie in der vergangenen Woche dem Sender LCI gesagt. Keinesfalls werde sie einen Richter um Erlaubnis bitten, ihre Wahlkampftermine wahrnehmen zu können.

Le Pen verließ nach dem Urteil wortlos das Gericht und zog sich zu Beratungen in die Parteizentrale zurück. Sie wollte sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern. Le Pen hatte zuvor angekündigt, die Kandidatur dem 30 Jahre alten Bardella zu überlassen, falls sie selbst nicht antreten kann.

Das Urteil löste gespaltene Reaktionen aus. "Le Pen ist eine Straftäterin, das ist die einzige Schlussfolgerung, die man aus dieser Gerichtsentscheidung ziehen kann", sagte der Fraktionsvorsitzende der Sozialisten, Boris Vallaud. Le Pens Anwalt zeigte sich zufrieden, dass die Strafe milder ausfiel als in der ersten Instanz. "Jetzt überlegen wir gemeinsam, wie die Entscheidung ausfallen soll", sagte er mit Blick auf die Kandidatenfrage.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sagte am Rande eines Syrien-Besuchs, dass es "gut für die Demokratie" sei, wenn der Präsident Entscheidungen der Justiz nicht kommentiere.

Das Urteil bringt Le Pen nun in eine Zwickmühle: Juristisch betrachtet ist der Weg zu einer Kandidatur frei. Diese wäre aber nur unter Bedingungen möglich, die sie selbst bereits abgelehnt hatte. Zudem würde es bedeuten, dass der RN eine rechtskräftig verurteilte Kandidatin in den Wahlkampf schickt.

Konkret ließe sich das eine Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel vermutlich auf sechs Monate reduzieren. Dabei ist diese Art der Freiheitsstrafe durchaus mit der Wahrnehmung von Terminen zu vereinbaren, wie das Beispiel des verurteilten Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gezeigt hat. Die genaue Gestaltung des Hausarrests wird von einem Haftrichter festgelegt.

Parteichef Bardella bereitet sich seit Monaten auf eine Kandidatur vor. Er und Le Pen schworen sich noch am vergangenen Wochenende auf einem Sommerfest ihrer Partei öffentlich ihre gegenseitige Treue. Wer immer kandidieren werde, solle die Unterstützung des anderen erhalten, bekundeten sie. Zuletzt waren allerdings bei mehreren Themen Uneinigkeiten deutlich geworden, etwa beim Rentenalter.

Die Richter sprachen in ihrem Berufungsurteil am Dienstag auch die elf übrigen Angeklagten schuldig, darunter die Partei selbst, die eine Million Euro Strafe zahlen soll. Nach Überzeugung der Richter arbeiteten mehrere EU-Parlamentsassistenten der Partei, die damals Front National hieß, nicht für ihre jeweiligen EU-Abgeordneten, sondern für die Partei. Diese besserte ihre Finanzen auf, indem die Gehälter mancher Mitarbeiter faktisch vom EU-Parlament bezahlt wurden.

Gegen das Urteil können beide Seiten noch innerhalb von zehn Tagen Rechtsmittel einlegen. Erst dann wird es rechtskräftig. Le Pen hatte gesagt, dass sie für die Entscheidung über die Kandidatur nicht das Urteil des höchsten Berufungsgerichts abwarten wolle.

M.Zhou--ThChM