The China Mail - Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

USD -
AED 3.672501
AFN 65.000064
ALL 81.845006
AMD 366.463719
ANG 1.790365
AOA 918.000053
ARS 1524.859901
AUD 1.441743
AWG 1.8
AZN 1.702503
BAM 1.740887
BBD 2.024718
BDT 123.601406
BGN 1.683441
BHD 0.379014
BIF 3017.846811
BMD 1
BND 1.287196
BOB 12.108238
BRL 5.226601
BSD 1.005283
BTN 96.885459
BWP 14.221182
BYN 3.028221
BYR 19600
BZD 2.021781
CAD 1.421235
CDF 2309.999842
CHF 0.827225
CLF 0.024861
CLP 981.63996
CNY 6.704597
CNH 6.704675
COP 3319.26
CRC 459.303568
CUC 1
CUP 24.126252
CVE 98.374972
CZK 21.72865
DJF 179.008692
DKK 6.641785
DOP 60.065513
DZD 133.646986
EGP 52.307399
ERN 15
ETB 160.999933
EUR 0.88851
FJD 2.251302
FKP 0.757935
GBP 0.75675
GEL 2.594995
GGP 0.757935
GHS 11.777115
GIP 0.757935
GMD 73.49376
GNF 8843.452641
GTQ 7.679983
GYD 210.280831
HKD 7.846555
HNL 26.829955
HRK 6.696398
HTG 131.567938
HUF 327.69499
IDR 17889
ILS 3.07053
IMP 0.757935
INR 96.186967
IQD 1316.907959
IRR 1746539.000196
ISK 121.719916
JEP 0.757935
JMD 158.335114
JOD 0.708968
JPY 157.636495
KES 129.710071
KGS 87.446999
KHR 4055.000342
KMF 438.000282
KPW 900.000318
KRW 1350.830047
KWD 0.30886
KYD 0.837765
KZT 445.443338
LAK 22455.00029
LBP 89550.000036
LKR 332.213287
LRD 171.350167
LSL 16.694961
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.41498
MAD 9.803908
MDL 17.899089
MGA 4429.000244
MKD 54.808848
MMK 2099.878546
MNT 3598.367683
MOP 8.125398
MRU 40.075024
MUR 48.150235
MVR 15.449807
MWK 1737.000047
MXN 18.258799
MYR 4.084097
MZN 63.910072
NAD 16.650007
NGN 1328.780167
NIO 36.665034
NOK 9.617881
NPR 155.016734
NZD 1.7802
OMR 0.384502
PAB 1.005296
PEN 3.465503
PGK 4.449497
PHP 62.59902
PKR 277.049851
PLN 3.886295
PYG 5857.77038
QAR 3.64499
RON 4.746499
RSD 104.444011
RUB 83.373151
RWF 1483.390301
SAR 3.764198
SBD 8.064852
SCR 13.957083
SDG 601.515223
SEK 10.025065
SGD 1.278945
SHP 0.757461
SLE 24.597928
SLL 20969.491881
SOS 574.485509
SRD 37.672502
STD 20697.981008
STN 22.15
SVC 8.796002
SYP 13002.000254
SZL 16.643153
THB 33.573505
TJS 9.258616
TMT 3.51
TND 2.988767
TOP 2.40776
TRY 49.142005
TTD 6.819972
TWD 31.895101
TZS 2635.002986
UAH 45.139279
UGX 3991.27687
UYU 40.465
UZS 11820.000158
VES 865.477996
VND 25995
VUV 120.084308
WST 2.780871
XAF 582.824141
XAG 0.016277
XAU 0.000238435292
XCD 2.70255
XCG 1.811716
XDR 0.707052
XOF 582.824141
XPF 106.500433
YER 236.375025
ZAR 16.66661
ZMK 9001.19364
ZMW 19.768306
ZWL 321.999592
SSP 5712.591902
MXV 2.065951
  • DAX

    -34.1800

    25374.42

    -0.13%

  • SDAX

    124.0200

    18248.52

    +0.68%

  • Euro STOXX 50

    -1.5400

    6301.28

    -0.02%

  • TecDAX

    -6.3300

    3969.15

    -0.16%

  • Goldpreis

    3.7000

    4172.1

    +0.09%

  • MDAX

    -135.7100

    30895.59

    -0.44%

  • EUR/USD

    -0.0007

    1.1366

    -0.06%

Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat ein neues Buch veröffentlicht, in dem sie ihre abgelehnte Nominierung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht thematisiert. Sie wirft der Politik vor, die Grenzen der juristischen Vernunft zu überschreiten und ihre wissenschaftlichen Standpunkte als Hindernis für das Amt zu nutzen.

Textgröße:

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat mit ihrem neuen Buch "Wahl und Wahrheit" eine umfassende Auseinandersetzung mit ihrer gescheiterten Kandidatur zur Richterin am Bundesverfassungsgericht begonnen. In dem Werk schildert sie den politischen Prozess, der zu ihrer Ablehnung führte, als einen schweren Fehler des Systems. Für Brosius-Gersdorf ist dies kein bloßes Protokoll persönlicher Enttäuschung, sondern ein Angriff auf die Integrität des Rechtsstaats. Sie argumentiert, dass eine Juristin nicht aufgrund ihres wissenschaftlichen Standpunkts von einem hohen Amt ausgeschlossen werden dürfe.

Das Buch rollt das Geschehen detailliert auf und erklärt das Verfahren der Richterwahl sowie den Verlauf ihrer Ablehnung. Besonders ausführlich entfaltet Brosius-Gersdorf ihre Positionen zu umstrittenen Themen wie Schwangerschaftsabbruch und Leihmutterschaft, die sie als Gründe für ihre Unwählbarkeit bei vielen Unions-Abgeordneten identifiziert. Sie hält diese Positionen für "denklogisch" geboten und sieht in ihrer Ablehnung eine Verachtung des Verstands bzw. der Vernunft. Ähnlich argumentiert sie auch zur Frage des Parteiverbots und dem Grad der Säkularität des Staates.

Brosius-Gersdorf wählt in ihrer Darstellung einen dezidierten Ton, der Kompromisse ausschließt. Für sie sind Kompromisse in der Rechtswissenschaft Fehler, da entweder etwas gilt oder nicht. Sie betrachtet die Rechtswissenschaft als eine deduktive Disziplin und das Grundgesetz als ein konsistentes Gebilde, das zu eindeutigen Entscheidungen führen muss. Divergente Urteile des Verfassungsgerichts führt sie auf Zeitumstände zurück. Bei der Lektüre ihres Buches stellt sich daher die Frage, ob Richter überhaupt noch benötigt werden, wenn im Grunde eine Rechenmaschine urteilen könnte. Zwar räumt Brosius-Gersdorf ein, dass der Verfassungstext "zukunftsoffen" und "atmend" sei und die Rechtswissenschaft keine exakte Disziplin wie die Naturwissenschaften. Bei konkreten Rechtsfragen wie dem Schwangerschaftsabbruch sieht sie jedoch kaum andere Deutungsmöglichkeiten als die eigenen. Die bisherige Rechtspraxis bezeichnet sie als widersprüchlich und daher abzulehnen.

Der Fall Brosius-Gersdorf berührt den Kern der Debatte über das Verhältnis von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. Sie hatte in diesem Prozess mehrere Rollen inne: Als Wissenschaftlerin, prospektive Richterin und öffentliche Person. Ein eigenes Kapitel widmet sie dem Unterschied zwischen diesen Bereichen. Richter treten zurückhaltend auf, während Professoren in Talkshows ihr Wissen in die Gesellschaft hineintragen. Sie suchen sich ihre Forschungsarbeit selbst, während Richter hinter geschlossenen Türen beraten. Gerichtsurteile sind keine angewandte Wissenschaft, da sie einzelne Fälle betreffen und Begründungen oft erst nach dem Urteil geschrieben werden.

Die Berufung von Verfassungsrichtern ist ein genuin politischer Akt. Sie werden nicht von der Vereinigung der Staatsrechtslehrer bestellt, sondern von den Parteien nominiert und im Parlament abgestimmt. Erwünscht ist informell nur ein Respekt vor den juristischen Leistungen der Nominierten. Brosius-Gersdorf meint jedoch, in ihrem Fall habe es sich um eine unsachliche Politisierung der Richterwahl gehandelt. Das zielt auf den öffentlichen Streit um ihre Rechtsmeinungen. Ablehnungen nominierter Kandidaten gab es jedoch schon mehrfach. Anders als Brosius-Gersdorf es nahelegt, funktionierte der Prozess der Richterwahl nicht immer "reibungslos". Ihr eigener Lehrer, Horst Dreier, erfuhr ebenfalls nach Aufruhr verschiedener Medien eine solche Ablehnung.

Wer Politik und Öffentlichkeit aus der Richterwahlentscheidung heraushalten wollte, wäre naiv. Wer die Beteiligung der Öffentlichkeit nur für wünschbar erachtet, wenn es sich um eine juristisch gebildete Öffentlichkeit handelt, ähnelt denen, die sich wünschen, das positive Recht orientiere sich an einem ungeschriebenen Naturrecht. Sich eine politische Wirklichkeit vorzustellen, in der es weder die "Bild"-Zeitung und ihre Ableger noch Abgeordnete gibt, die sie lesen, greift an der Demokratie vorbei.

Ihre Argumente zum Schwangerschaftsabbruch hält Brosius-Gersdorf für zwingend. Verkürzt lauten sie: Menschenwürde darf nicht abgewogen werden. Also kann die Entscheidung zwischen der Freiheit der Mutter und dem Leben des Embryos keiner Würdeabwägung folgen. Also kann dem Embryo keine Würde, sondern nur ein Lebensrecht zugeschrieben werden, das mit den Grundrechten der Mutter stufenweise abgewogen werden kann. Der Kompromiss des Bundesverfassungsgerichts, die frühe Abtreibung sei "rechtswidrig, aber straffrei", enthalte einen Widerspruch. Tatsächlich wird Ärzten die Berufsfreiheit zugestanden, rechtswidrige Handlungen vorzunehmen. Trotz Rechtswidrigkeit ist es Dritten untersagt, ihnen in den Arm zu fallen. Es erfolgt Lohnfortzahlung für Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden. Nur die AOK kommt nicht für die Kosten auf. Das alles klingt tatsächlich nicht konsistent. Doch könnte es nicht sein, dass hier Widersprüche in Kauf genommen werden, weil der Rechtsfriede wichtiger ist als das "denklogisch" befriedigende Argument?

Für Brosius-Gersdorf ist Menschenwürde gleichzusetzen mit der Ausübung von Freiheit. Hier hat sie durchaus Sätze aus Karlsruher Urteilen auf ihrer Seite. Kann es dann einen Freiheitsgebrauch geben, der andere nicht schädigt und dennoch Würdefragen aufwirft? Brosius-Gersdorf verneint das. Hieraus entspringt ihre Ablehnung des Verbots von Leihmutterschaft. Wenn Würde und Freiheit zusammenfallen, müsste auch der freiwillige Verzicht auf Freiheit durchweg würdevoll erfolgen können. Zwischen üblichen Arbeitsverträgen, Prostitution, Mitgliedschaft in einem Orden, Organhandel und Selbstversklavung gäbe es keinen Unterschied.

Der Embryo, der durch die Abtreibung maximal geschädigt wird, kann Freiheit selbst nicht ausüben. Wenn Würde allgemein an eine Praxis der Selbstdarstellung gebunden wird, ist es bedeutsam, dass auch dieser Aspekt für ihn ausfällt. Gerade weil er sich nicht äußern kann, soll er geschützt werden. Das macht die Argumentationen in der Frage der Abtreibung zusätzlich schwierig. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Würde erst ab Geburt gegeben sieht, muss sich fragen lassen, weshalb sie im Kreißsaal schon vorliegen soll. Inwiefern ist das Neugeborene denn autonom? Es liegt auf der Hand, dass wir auch hier mit Fiktionen arbeiten und dass an die Abtrennung der Nabelschnur oder die akustische Präsenz der Neugeborenen nur schwer "denklogische" Folgerungen geknüpft werden können.

Für den Fall Brosius-Gersdorf ist das insofern von Bedeutung, als es auf zahlreiche Probleme und Paradoxien hinweist, die in Würdefragen enthalten sind. Einem schlichten Liberalismus autonomen Freiheitsgebrauchs stellen sie sich nicht. Sie treten insbesondere nicht hervor, wenn behauptet wird, in der Kritik an Brosius-Gersdorf sei einfach nur das juristisch uninformierte Desinteresse an klaren Denkergebnissen wirksam gewesen. Nicht zu bestreiten ist die Kampagne, die sich gegen sie richtete. Nicht zu bestreiten sind auch die affektiven Impulse gegen eine angeblich linke, tatsächlich aber nur forciert liberale Juristin. Wer fürchtete, nach ihrer Wahl sei mit einem Karlsruhe à la mode de Brosius-Gersdorf zu rechnen gewesen, hat das Verfassungsgericht nicht verstanden. Den dortigen Richtern hätte es wohl wenig imponiert, wenn jemand mit dem Anspruch aufgetreten wäre, die Denklogik im Singular auf ihrer Seite zu haben.

Insofern könnte das Scheitern von Brosius-Gersdorf auf Kampagnen und Dummheit und politischem Ungeschick beruht haben. Aber auch auf der Konfrontation einer sehr entschieden auftretenden Juristin in einem Moment, in dem kompromisslose Entschiedenheit gerade nicht gefragt war. Ihr Buch ist als Dokument dieses Konflikts überaus instruktiv.

D.Wang--ThChM