The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.672504
AFN 66.402915
ALL 83.761965
AMD 382.479768
ANG 1.789982
AOA 916.999963
ARS 1450.75024
AUD 1.543246
AWG 1.805
AZN 1.705751
BAM 1.695014
BBD 2.010894
BDT 121.852399
BGN 1.695501
BHD 0.377002
BIF 2945.49189
BMD 1
BND 1.302665
BOB 6.907594
BRL 5.350303
BSD 0.998384
BTN 88.558647
BWP 13.433114
BYN 3.402651
BYR 19600
BZD 2.007947
CAD 1.412355
CDF 2149.999847
CHF 0.80776
CLF 0.024051
CLP 943.503075
CNY 7.11935
CNH 7.126345
COP 3784.2
CRC 501.791804
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.850058
CZK 21.109048
DJF 177.785096
DKK 6.473835
DOP 64.236284
DZD 130.470559
EGP 47.295599
ERN 15
ETB 153.291763
EUR 0.867014
FJD 2.28685
FKP 0.766404
GBP 0.76237
GEL 2.705013
GGP 0.766404
GHS 10.945027
GIP 0.766404
GMD 72.999692
GNF 8666.525113
GTQ 7.6608
GYD 209.15339
HKD 7.774615
HNL 26.251771
HRK 6.531903
HTG 130.6554
HUF 334.943976
IDR 16696.4
ILS 3.26455
IMP 0.766404
INR 88.70705
IQD 1310
IRR 42100.000147
ISK 126.759455
JEP 0.766404
JMD 160.148718
JOD 0.709024
JPY 153.409007
KES 129.1971
KGS 87.450022
KHR 4025.000393
KMF 421.000245
KPW 900.033283
KRW 1456.565008
KWD 0.307037
KYD 0.832073
KZT 525.442751
LAK 21694.999894
LBP 89550.000191
LKR 304.463694
LRD 183.250302
LSL 17.409918
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.46902
MAD 9.334002
MDL 17.092121
MGA 4502.259796
MKD 53.325591
MMK 2099.044592
MNT 3585.031206
MOP 7.994609
MRU 39.945401
MUR 45.910399
MVR 15.404991
MWK 1731.225057
MXN 18.55978
MYR 4.177501
MZN 63.949976
NAD 17.409776
NGN 1437.150263
NIO 36.7374
NOK 10.20723
NPR 141.508755
NZD 1.78071
OMR 0.384493
PAB 0.999779
PEN 3.37875
PGK 4.273464
PHP 59.101002
PKR 280.850359
PLN 3.68449
PYG 7072.751145
QAR 3.6405
RON 4.409499
RSD 101.629224
RUB 81.248559
RWF 1450
SAR 3.75058
SBD 8.230592
SCR 14.861017
SDG 600.499239
SEK 9.57983
SGD 1.304335
SHP 0.750259
SLE 23.201624
SLL 20969.499529
SOS 570.604013
SRD 38.503498
STD 20697.981008
STN 21.232987
SVC 8.735857
SYP 11056.895466
SZL 17.336517
THB 32.380498
TJS 9.227278
TMT 3.51
TND 2.950498
TOP 2.342104
TRY 42.194465
TTD 6.76509
TWD 30.981498
TZS 2462.498387
UAH 42.011587
UGX 3491.096532
UYU 39.813947
UZS 11951.241707
VES 228.19401
VND 26310
VUV 122.169446
WST 2.82328
XAF 568.486781
XAG 0.020626
XAU 0.00025
XCD 2.70255
XCG 1.799344
XDR 0.707015
XOF 568.486781
XPF 103.905843
YER 238.504229
ZAR 17.377896
ZMK 9001.19704
ZMW 22.588431
ZWL 321.999592
  • Goldpreis

    11.9000

    4002.9

    +0.3%

  • EUR/USD

    -0.0018

    1.1535

    -0.16%

  • SDAX

    -159.7200

    15932.76

    -1%

  • TecDAX

    -63.7300

    3498.24

    -1.82%

  • MDAX

    -414.9200

    28959.63

    -1.43%

  • Euro STOXX 50

    -57.9500

    5611.18

    -1.03%

  • DAX

    -315.7200

    23734.02

    -1.33%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...