The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.67232
AFN 69.582255
ALL 84.918051
AMD 381.989449
ANG 1.789623
AOA 916.00015
ARS 1182.2858
AUD 1.538746
AWG 1.8025
AZN 1.701725
BAM 1.695631
BBD 2.013828
BDT 121.888099
BGN 1.69545
BHD 0.377101
BIF 2969.77342
BMD 1
BND 1.281021
BOB 6.892456
BRL 5.546602
BSD 0.997429
BTN 85.827608
BWP 13.406562
BYN 3.264022
BYR 19600
BZD 2.003511
CAD 1.358395
CDF 2877.000247
CHF 0.811405
CLF 0.024433
CLP 937.593041
CNY 7.181597
CNH 7.184425
COP 4133.49
CRC 502.750432
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.597064
CZK 21.462983
DJF 177.611132
DKK 6.45438
DOP 58.90997
DZD 130.113113
EGP 50.609904
ERN 15
ETB 134.56173
EUR 0.86534
FJD 2.24575
FKP 0.736284
GBP 0.73676
GEL 2.739779
GGP 0.736284
GHS 10.273661
GIP 0.736284
GMD 70.49708
GNF 8642.729885
GTQ 7.664931
GYD 208.681027
HKD 7.84968
HNL 26.032225
HRK 6.518029
HTG 130.80701
HUF 348.181496
IDR 16295.1
ILS 3.55795
IMP 0.736284
INR 86.075902
IQD 1306.607597
IRR 42099.999706
ISK 124.579968
JEP 0.736284
JMD 159.696905
JOD 0.70899
JPY 144.043002
KES 128.867253
KGS 87.450149
KHR 3999.323765
KMF 426.533153
KPW 900
KRW 1361.069844
KWD 0.30593
KYD 0.831155
KZT 511.588995
LAK 21520.375564
LBP 89366.224962
LKR 298.647987
LRD 199.484167
LSL 17.949916
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.44962
MAD 9.119803
MDL 17.080413
MGA 4503.821096
MKD 53.236364
MMK 2099.907788
MNT 3581.247911
MOP 8.063844
MRU 39.597557
MUR 45.490459
MVR 15.405002
MWK 1729.48464
MXN 18.92442
MYR 4.244008
MZN 63.950363
NAD 17.949916
NGN 1545.490059
NIO 36.70711
NOK 9.900605
NPR 137.326554
NZD 1.659076
OMR 0.384498
PAB 0.997455
PEN 3.600203
PGK 4.166612
PHP 56.502971
PKR 282.765147
PLN 3.693896
PYG 7958.560003
QAR 3.638523
RON 4.348202
RSD 101.402976
RUB 79.502451
RWF 1440.294076
SAR 3.754305
SBD 8.347391
SCR 14.228557
SDG 600.501551
SEK 9.49724
SGD 1.281215
SHP 0.785843
SLE 22.050262
SLL 20969.503664
SOS 570.036456
SRD 37.528023
STD 20697.981008
SVC 8.727692
SYP 13001.9038
SZL 17.938126
THB 32.458501
TJS 10.073996
TMT 3.5
TND 2.951358
TOP 2.342101
TRY 39.428965
TTD 6.763968
TWD 29.494965
TZS 2586.681991
UAH 41.37256
UGX 3594.480833
UYU 41.007946
UZS 12673.394368
VES 102.16696
VND 26091.5
VUV 119.102474
WST 2.619188
XAF 568.693783
XAG 0.027512
XAU 0.000293
XCD 2.70255
XDR 0.70726
XOF 568.693783
XPF 103.395062
YER 243.350268
ZAR 17.90752
ZMK 9001.199446
ZMW 24.112356
ZWL 321.999592
  • Euro STOXX 50

    27.0300

    5317.5

    +0.51%

  • DAX

    70.3900

    23586.62

    +0.3%

  • TecDAX

    10.9000

    3824.56

    +0.29%

  • SDAX

    137.6500

    16875.5

    +0.82%

  • MDAX

    186.0900

    29928.18

    +0.62%

  • Goldpreis

    -16.7000

    3436.1

    -0.49%

  • EUR/USD

    0.0026

    1.1581

    +0.22%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...