The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.672498
AFN 65.999773
ALL 81.973818
AMD 378.010114
ANG 1.79008
AOA 916.530447
ARS 1445.7622
AUD 1.435285
AWG 1.80125
AZN 1.701675
BAM 1.658807
BBD 2.01469
BDT 122.336816
BGN 1.67937
BHD 0.377
BIF 2964.288592
BMD 1
BND 1.274003
BOB 6.911584
BRL 5.248597
BSD 1.000305
BTN 90.399817
BWP 13.243033
BYN 2.865297
BYR 19600
BZD 2.011721
CAD 1.365769
CDF 2224.999941
CHF 0.775515
CLF 0.021898
CLP 864.480175
CNY 6.94215
CNH 6.935399
COP 3662.01
CRC 495.911928
CUC 1
CUP 26.5
CVE 93.521
CZK 20.555102
DJF 178.127969
DKK 6.32418
DOP 63.127629
DZD 129.961011
EGP 46.8977
ERN 15
ETB 155.859732
EUR 0.84705
FJD 2.2066
FKP 0.732184
GBP 0.737955
GEL 2.689805
GGP 0.732184
GHS 10.98271
GIP 0.732184
GMD 73.510149
GNF 8779.176279
GTQ 7.672344
GYD 209.27195
HKD 7.81248
HNL 26.422344
HRK 6.384802
HTG 131.225404
HUF 320.491503
IDR 16872.6
ILS 3.113155
IMP 0.732184
INR 90.211956
IQD 1310.388112
IRR 42125.000158
ISK 122.669412
JEP 0.732184
JMD 156.449315
JOD 0.708939
JPY 156.75302
KES 129.039839
KGS 87.449959
KHR 4037.199913
KMF 417.000436
KPW 900.030004
KRW 1462.830463
KWD 0.30734
KYD 0.833598
KZT 493.342041
LAK 21499.694667
LBP 89579.400015
LKR 309.548446
LRD 186.059136
LSL 16.159927
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.336511
MAD 9.181029
MDL 16.999495
MGA 4425.634414
MKD 52.199279
MMK 2099.783213
MNT 3569.156954
MOP 8.049755
MRU 39.901106
MUR 46.060158
MVR 15.460025
MWK 1734.461935
MXN 17.40415
MYR 3.946982
MZN 63.759847
NAD 16.159927
NGN 1368.090249
NIO 36.809608
NOK 9.77292
NPR 144.639707
NZD 1.669735
OMR 0.38449
PAB 1.000314
PEN 3.362397
PGK 4.348453
PHP 58.777504
PKR 280.076588
PLN 3.57332
PYG 6605.373863
QAR 3.645678
RON 4.314797
RSD 99.425967
RUB 76.575287
RWF 1459.984648
SAR 3.750159
SBD 8.064647
SCR 13.712043
SDG 601.501128
SEK 9.027399
SGD 1.27302
SHP 0.750259
SLE 24.550436
SLL 20969.499267
SOS 570.633736
SRD 37.869533
STD 20697.981008
STN 20.779617
SVC 8.752036
SYP 11059.574895
SZL 16.152192
THB 31.752499
TJS 9.362532
TMT 3.505
TND 2.89846
TOP 2.40776
TRY 43.539397
TTD 6.773307
TWD 31.650975
TZS 2584.99995
UAH 43.163845
UGX 3570.701588
UYU 38.599199
UZS 12269.30384
VES 377.98435
VND 25970
VUV 119.687673
WST 2.726344
XAF 556.374339
XAG 0.01329
XAU 0.000206
XCD 2.70255
XCG 1.802745
XDR 0.691101
XOF 556.348385
XPF 101.150088
YER 238.325034
ZAR 16.154445
ZMK 9001.191881
ZMW 18.580528
ZWL 321.999592
  • TecDAX

    15.0000

    3628.05

    +0.41%

  • SDAX

    -47.3000

    17878.47

    -0.26%

  • MDAX

    -90.1200

    31434.51

    -0.29%

  • Goldpreis

    -50.4000

    4900.4

    -1.03%

  • Euro STOXX 50

    -44.7700

    5925.7

    -0.76%

  • EUR/USD

    -0.0006

    1.1805

    -0.05%

  • DAX

    -111.9800

    24491.06

    -0.46%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...