The China Mail - Klimaklage aus Peru gegen RWE abgewiesen - Gericht sieht Konzerne aber grundsätzlich in Verantwortung

USD -
AED 3.673055
AFN 69.503594
ALL 84.350172
AMD 383.84013
ANG 1.789699
AOA 917.000278
ARS 1319.988697
AUD 1.54605
AWG 1.8025
AZN 1.698789
BAM 1.695528
BBD 2.019931
BDT 122.652264
BGN 1.71135
BHD 0.377017
BIF 2942.5
BMD 1
BND 1.289721
BOB 6.912904
BRL 5.577295
BSD 1.000429
BTN 87.444679
BWP 13.523249
BYN 3.273935
BYR 19600
BZD 2.009545
CAD 1.38191
CDF 2889.99964
CHF 0.81237
CLF 0.02503
CLP 981.930029
CNY 7.176896
CNH 7.200895
COP 4188.5
CRC 505.767255
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.950157
CZK 21.492029
DJF 177.720535
DKK 6.52437
DOP 61.000177
DZD 130.675096
EGP 48.690704
ERN 15
ETB 138.200392
EUR 0.8742
FJD 2.26405
FKP 0.749719
GBP 0.753805
GEL 2.686468
GGP 0.749719
GHS 10.515562
GIP 0.749719
GMD 71.999855
GNF 8675.000089
GTQ 7.675736
GYD 209.303031
HKD 7.84983
HNL 26.350179
HRK 6.588598
HTG 131.278148
HUF 349.410974
IDR 16467.4
ILS 3.378945
IMP 0.749719
INR 87.59045
IQD 1310
IRR 42112.493099
ISK 124.309728
JEP 0.749719
JMD 160.078717
JOD 0.709015
JPY 148.747503
KES 129.498421
KGS 87.449656
KHR 4015.000344
KMF 431.503747
KPW 899.916557
KRW 1389.89021
KWD 0.30593
KYD 0.833727
KZT 543.834174
LAK 21580.000556
LBP 90510.565691
LKR 302.24403
LRD 200.999978
LSL 18.010175
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.414993
MAD 9.104022
MDL 17.067261
MGA 4429.999718
MKD 53.968518
MMK 2098.902778
MNT 3590.484358
MOP 8.089174
MRU 39.819496
MUR 46.749918
MVR 15.400185
MWK 1736.501691
MXN 18.8178
MYR 4.252502
MZN 63.960215
NAD 18.009614
NGN 1530.510099
NIO 36.749804
NOK 10.28478
NPR 139.9101
NZD 1.68689
OMR 0.384535
PAB 1.000438
PEN 3.568999
PGK 4.13025
PHP 58.372004
PKR 283.249959
PLN 3.732684
PYG 7492.815376
QAR 3.64075
RON 4.437801
RSD 102.433025
RUB 81.102529
RWF 1440
SAR 3.751164
SBD 8.244163
SCR 14.685244
SDG 600.487314
SEK 9.75701
SGD 1.29426
SHP 0.785843
SLE 23.000209
SLL 20969.503947
SOS 571.435724
SRD 36.670382
STD 20697.981008
STN 21.575
SVC 8.753321
SYP 13001.94935
SZL 18.009967
THB 32.703506
TJS 9.563891
TMT 3.51
TND 2.87971
TOP 2.342099
TRY 40.592398
TTD 6.788933
TWD 29.881979
TZS 2564.999832
UAH 41.765937
UGX 3586.538128
UYU 40.034504
UZS 12605.000023
VES 123.721575
VND 26210
VUV 119.475888
WST 2.757115
XAF 568.669132
XAG 0.026872
XAU 0.000303
XCD 2.70255
XCG 1.80294
XDR 0.69341
XOF 566.501827
XPF 104.925007
YER 240.650199
ZAR 17.97105
ZMK 9001.20203
ZMW 22.984061
ZWL 321.999592
  • TecDAX

    16.9300

    3907.83

    +0.43%

  • Goldpreis

    -2.3000

    3350.5

    -0.07%

  • DAX

    44.8500

    24262.22

    +0.18%

  • SDAX

    -58.0500

    17719.82

    -0.33%

  • Euro STOXX 50

    13.9800

    5393.18

    +0.26%

  • MDAX

    -234.0800

    30940.68

    -0.76%

  • EUR/USD

    0.0047

    1.1459

    +0.41%

Klimaklage aus Peru gegen RWE abgewiesen - Gericht sieht Konzerne aber grundsätzlich in Verantwortung
Klimaklage aus Peru gegen RWE abgewiesen - Gericht sieht Konzerne aber grundsätzlich in Verantwortung / Foto: © AFP/Archiv

Klimaklage aus Peru gegen RWE abgewiesen - Gericht sieht Konzerne aber grundsätzlich in Verantwortung

Das Oberlandesgericht in Hamm hat im Verfahren um mögliche Klimaschäden in Peru die grundsätzliche Verantwortung großer Energiekonzerne festgestellt - die konkrete Klage eines peruanischen Bauerns gegen das Unternehmen RWE aber abgelehnt. Eine Entschädigung durch RWE für den Peruaner wegen der Bedrohung seines Hauses im Zuge der Klimaerwärmung lehnte das Gericht am Mittwoch ab. Klimaschutzaktivisten halten die Entscheidung dennoch für einen "Meilenstein", weil sie anderen Klimaklagen den Weg bereiten könnte.

Textgröße:

Der Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya hatte von RWE gefordert, sich an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Überflutung seines Hauses zu beteiligen. In seiner Heimatstadt Huaraz wird befürchtet, dass der Andensee Palcacocha wegen einer Gletscherschmelze überlaufen und eine Flutwelle auslösen könnte. RWE als einer der größten Treibhausgasemittenten sei dafür mitverantwortlich, argumentiert Lliuya.

Das OLG folgte dieser Argumentation in den meisten Punkten und wies Einwände von RWE dagegen zurück. Falls aufgrund von CO2-Emissionen eine Beeinträchtigung drohe, könne der Verursacher "verpflichtet sein, Maßnahmen zur Verhinderung zu ergreifen", sagte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer. Verweigere er dies, könne "bereits vor dem Entstehen tatsächlicher Kosten festgestellt werden, dass er für diese entsprechend seinem Emissionsanteil aufkommen müsse".

Die Folgen der Verbrennung fossiler Brennstoffe für das Klima der Erde seien bereits seit Jahrzehnten hinlänglich bekannt. Ein Zusammenhang zwischen der Bedrohung von Lliuyas Haus wegen einer Gletscherschmelze und dem Betrieb von Kohlekraftwerken in Deutschland sei daher nicht von der Hand zu weisen, sagte Meyer.

Zugleich sei "die große Entfernung zwischen den Kraftwerken der Beklagten und dem Wohnort des Klägers in Peru kein ausreichender Grund, die Klage als unbegründet einzustufen". Und auch aus dem Interesse der deutschen Bevölkerung an der Produktion von Strom durch Kohleverbrennung könne nicht abgeleitet werden, dass ein "Bürger in Peru, der (von dieser Energie) nichts hat, eine Beeinträchtigung seines Eigentums hinzunehmen hat", führte Meyer aus.

Den Einwand von RWE, dass dem Konzern durch Klimaklagen in Deutschland ein Wettbewerbsnachteil entstehe, wies der Richter zurück. "Es gibt auch ähnliche Verfahren im EU-Ausland", sagte er. Zudem falle auf, dass solche Verfahren überall dort geführt werden, "wo unabhängige Rechtsprechung noch funktioniert". Es zeige sich hier vor allem, dass Deutschland eine funktionierende und unabhängige Justiz habe - und das sei vielmehr ein Standortvorteil für Unternehmen.

Insgesamt sei Lliuyas Klage schlüssig und zulässig und müsse im Detail geprüft werden, was auch geschehen sei, sagte Meyer weiter. Der Peruaner hatte seine Klage schon 2015 vor dem Landgericht Essen eingereicht, das sie aber ablehnte. In Berufung ordnete das Oberlandesgericht Hamm 2017 eine Beweisaufnahme an. 2022 besuchte schließlich eine Delegation den Heimatort des Peruaners.

Die Anhörung der vom Gericht bestellten Experten habe ergeben, dass keine konkrete Gefahr für Lliuyas Grundstück bestehe, führte der Richter aus. Deshalb wies er die Berufung ab.

Lliuyas Anwältin Roda Verheyen und die Organisation Germanwatch, die den Peruaner unterstützt hatte, werteten die Entscheidung des Oberlandesgerichts dennoch als Erfolg. Das Gericht habe zwar das Flutrisiko für ihren Mandanten als nicht ausreichend hoch bewertet. "Aber eins ist klar: Das Urteil von heute ist ein Meilenstein und wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit Rückenwind geben", betonte die Anwältin.

"Erstmals in der Geschichte urteilt ein hohes Gericht in Europa: Große Emittenten können für die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden", erklärte sie laut Germanwatch.

RWE bezweifelt dies. Die Aktivisten seien mit ihrem Versuch "gescheitert, über die Klage von Herrn Saúl Luciano Lliuya einen Präzedenzfall zu schaffen, um nach deutschem Recht einzelne Unternehmen für Auswirkungen des Klimawandels weltweit verantwortlich zu machen", erklärte ein Sprecher. Eine zivilrechtliche "Klimahaftung" hätte unabsehbare Folgen für den deutschen Industriestandort.

O.Tse--ThChM