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Auf der Nordschleife des Nürburgrings gilt auch bei sogenannten Touristenfahrten die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall war ein Auto der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Das Gericht verneinte eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.
Die Klägerin habe nicht beweisen können, dass ihr nachfahrender Wagen die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern eingehalten habe, als dieser auf der Ölspur ins Rutschen kam und mit einer Schutzplanke kollidierte. Zudem blieben bei der Kammer Zweifel, ob ein "Idealfahrer", der die Richtgeschwindigkeit einhält, die Ölspur nicht früher hätte sehen und so den Unfall vermeiden können.
Auch wenn der vorausfahrende Wagen grundsätzlich haftet, müsse sich die Klägerin daher eine Mithaftung von 20 Prozent zurechnen lassen. Die Schaden belief sich auf rund hunderttausend Euro. Das Urteil fiel bereits im Juni, es ist nicht rechtskräftig.
C.Fong--ThChM