The China Mail - Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

USD -
AED 3.672502
AFN 64.999433
ALL 81.696498
AMD 361.382245
ANG 1.789712
AOA 917.999597
ARS 1516.756786
AUD 1.433096
AWG 1.8
AZN 1.699706
BAM 1.748185
BBD 2.013658
BDT 123.127391
BGN 1.748028
BHD 0.377561
BIF 2997.962029
BMD 1
BND 1.279882
BOB 11.762182
BRL 5.0172
BSD 0.999768
BTN 95.208981
BWP 13.734665
BYN 3.010793
BYR 19600
BZD 2.010753
CAD 1.424135
CDF 2309.99992
CHF 0.83235
CLF 0.024839
CLP 977.605413
CNY 6.69215
CNH 6.69207
COP 3180.79
CRC 455.140667
CUC 1
CUP 23.995316
CVE 98.560013
CZK 21.782203
DJF 178.036397
DKK 6.68216
DOP 61.300011
DZD 134.518075
EGP 52.790599
ERN 15
ETB 163.304656
EUR 0.89387
FJD 2.251804
FKP 0.757299
GBP 0.754985
GEL 2.589862
GGP 0.757299
GHS 11.672745
GIP 0.757299
GMD 73.499831
GNF 8795.452108
GTQ 7.643284
GYD 209.16908
HKD 7.84785
HNL 26.836855
HRK 6.734101
HTG 130.776966
HUF 325.676501
IDR 17877.7
ILS 3.075401
IMP 0.757299
INR 95.197798
IQD 1514.712718
IRR 1779470.000341
ISK 121.749731
JEP 0.757299
JMD 158.774
JOD 0.708998
JPY 158.136499
KES 129.710159
KGS 87.449977
KHR 4068.790447
KMF 439.999943
KPW 900.00037
KRW 1340.849753
KWD 0.31174
KYD 0.833143
KZT 448.425042
LAK 22485.106611
LBP 89531.577513
LKR 330.776932
LRD 170.465515
LSL 16.486199
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 6.431227
MAD 9.775644
MDL 17.966079
MGA 4513.825266
MKD 55.034145
MMK 2100.154921
MNT 3596.159888
MOP 8.082073
MRU 40.101541
MUR 47.729838
MVR 15.449843
MWK 1733.705174
MXN 18.33199
MYR 4.087102
MZN 63.909565
NAD 16.486199
NGN 1331.420129
NIO 36.790733
NOK 9.536515
NPR 152.334728
NZD 1.78144
OMR 0.384498
PAB 0.999745
PEN 3.448908
PGK 4.535378
PHP 62.777021
PKR 276.816833
PLN 3.912745
PYG 5716.150023
QAR 3.644392
RON 4.7698
RSD 104.936963
RUB 83.875034
RWF 1477.171154
SAR 3.75707
SBD 8.078071
SCR 13.851379
SDG 601.500541
SEK 9.984465
SGD 1.279905
SHP 0.755572
SLE 24.669855
SLL 20969.498801
SOS 571.339188
SRD 37.666957
STD 20697.981008
STN 21.899246
SVC 8.748078
SYP 13002.000253
SZL 16.488791
THB 33.590977
TJS 9.228074
TMT 3.51
TND 2.993314
TOP 2.40776
TRY 49.367603
TTD 6.799401
TWD 32.159797
TZS 2630.00802
UAH 45.101809
UGX 4139.404341
UYU 40.18735
UZS 11896.206514
VES 875.701597
VND 25914
VUV 119.051984
WST 2.777036
XAF 586.340192
XAG 0.016558
XAU 0.000238716469
XCD 2.70255
XCG 1.801906
XDR 0.707052
XOF 586.340192
XPF 106.600164
YER 236.189513
ZAR 16.497298
ZMK 9001.206089
ZMW 19.904269
ZWL 321.999592
SSP 5758.266415
MXV 2.070232
  • DAX

    -34.1800

    25374.42

    -0.13%

  • SDAX

    124.0200

    18248.52

    +0.68%

  • Euro STOXX 50

    -1.5400

    6301.28

    -0.02%

  • TecDAX

    -6.3300

    3969.15

    -0.16%

  • Goldpreis

    3.7000

    4172.1

    +0.09%

  • MDAX

    -135.7100

    30895.59

    -0.44%

  • EUR/USD

    -0.0007

    1.1366

    -0.06%

Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer / Foto: © AFP/Archiv

Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

Die Vorteile für Unternehmenserben haben am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe prüft, ob es gegen das Grundgesetz verstößt, dass die Erben von Firmen meist deutlich weniger Steuern zahlen müssen als die Erben von anderem Vermögen. Es geht um Milliarden - aber auch um Arbeitsplätze, den Standort Deutschland und ein Gefühl von Gerechtigkeit. (Az. 1 BvR 804/22)

Textgröße:

An das Verfassungsgericht wandte sich ein Mann, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte. Für ihn als Neffen galt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Auf den Rest des Erbes musste er Erbschaftsteuer zahlen. Dadurch sieht er sich benachteiligt und findet, die Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen seien verfassungswidrig.

Sie "dienen nicht dem Unternehmensschutz, sondern dem Vermögensschutz", bemängelte er vor Gericht. Es gebe kein "Grundrecht auf ungeschmälerte Weitergabe von Familienvermögen über Generationen hinweg". Er beklagte auch: "Ein Großunternehmen kann verschenkt werden, und der Beschenkte sagt, er hat kein Geld."

Damit bezog er sich auf eine Regel für die Übertragung von sehr großen Betriebsvermögen. Bis zu 26 Millionen Euro greift die sogenannte Verschonung. Wer eine Firma erbt und diese mindestens fünf Jahre lang mit ähnlichen Lohnkosten fortführt, muss auf 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen.

Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt unter strengeren Voraussetzungen die Erbschaftsteuer sogar ganz. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten müssen die Lohnregelung nicht erfüllen. Bei mehr als 26 Millionen Euro aber greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Die Steuer wird erlassen, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann.

Diese Regeln sollen Investitionen möglich machen und Arbeitsplätze erhalten. Das ist das eine Argument. Andererseits ist das Vermögen in Deutschland nicht gleichmäßig verteilt, und oft erben bereits wohlhabende Menschen Unternehmen.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth fasste das Problem zusammen. Die Frage der gleichmäßigen Belastung durch Steuern, gerade bei Erbschaften und Schenkungen, "berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise", sagte er. Demgegenüber stünden "Sorgen um die wirtschaftliche Existenz" und um den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Nachfolge in einem Unternehmen.

2014 hatte sich das Gericht zum letzten Mal mit der Erbschaftsteuer befasst. Damals bemängelte es, dass die Vergünstigungen für Firmenerben unverhältnismäßig seien. Daraufhin wurden die Regeln geändert. Das könnte nun wieder notwendig werden, falls die Neuregelungen ebenfalls verfassungswidrig sind.

Union und SPD sind sich bei dem Thema aber nicht einig. Die SPD will eine Reform, CDU und CSU nicht, wobei es auch innerhalb der Parteien Diskussionen gibt. Die Koalition verständigte sich darauf, das Urteil abzuwarten.

In der Verhandlung sprach der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Schrodi (SPD), für die Bundesregierung. Er betonte, dass die Vorgaben des Urteils von 2014 umgesetzt worden seien - erwähnte aber auch gesellschaftliche Debatten. "Wichtige Fragen zu Gerechtigkeit" würden aufgeworfen, auch inwieweit sich diejenigen mit den höchsten Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligten. Am Ende sollte im Bundestag entschieden werden, sagte Schrodi.

Deutlich wurde in Karlsruhe, dass es wenige exakte Daten zu großen Vermögen gibt - aber dafür genaue Zahlen zu Steuererlassen. So berichtete Natalie Zifonun-Kopp aus dem Statistischen Bundesamt, dass im vergangenen Jahr im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen wurden. Gregor Schlick vom Bundesfinanzministerium gab an, dass 2025 insgesamt Betriebsvermögen von 34 Milliarden Euro unter den verschiedenen Regelungen steuerfrei übertragen worden sei.

Ob das richtig und gerecht ist, darüber gingen die Meinungen auseinander. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass sich Betriebsvermögen in den wohlhabendsten Schichten konzentriere. "Mehr als die Hälfte des Vermögens in Deutschland ist nicht erwirtschaftet, sondern ererbt oder geschenkt", sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte dagegen davor, dass ohne die Verschonung Geld für Investitionen fehle. Betriebliches Vermögen stecke "in Maschinen, im Standort Deutschland, in Forschung und Beschäftigung", sagte Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner.

Das Thema wirft "schwierige politische Fragen auf", wie es Harbarth formulierte. Er betonte aber, dass das Gericht sich ausschließlich mit der Frage befasst, ob die Regeln verfassungsgemäß seien. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.

W.Tam--ThChM