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Der Bundesrat hat den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) turnusgemäß zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Der Politiker bekam bei der Abstimmung am Freitag wie erwartet die Stimmen aller Länder und folgt damit auf Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Die Amtsübergabe an Wüst erfolgt zum 1. November.
In seiner Bilanzrede sagte Bovenschulte, er habe vor knapp einem Jahr gesagt, die Vielfalt des Landes sei "eine seiner größten Stärken". Nach diesem Jahr sei er davon überzeugter denn je. Im Bundesrat werde auch "hart gestritten", aber am Ende trage die Länderkammer Verantwortung für das Ganze, sagte er. "Diese Haltung ist eine Stärke unserer Demokratie, gerade in einer Zeit, in der die Bereitschaft wächst, einander nur noch das Schlechteste zu unterstellen."
Vor diesem Hintergrund warb er für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg haben könnte. "Das Parteiverbot ist kein Instrument gegen unbequeme Meinungen und kein Ersatz für Argumente", sagte er. "Aber Wahlerfolge sind auch kein Freibrief." Prüfen heiße zudem nicht verbieten, sondern "unsere Pflicht zu erfüllen", sagte Bovenschulte. Entscheiden würde am Ende allein das Bundesverfassungsgericht. "Wer darin eine Gefahr für die Demokratie sieht, hat wenig Vertrauen in unseren Rechtsstaat."
Die Präsidentschaft der Länderkammer wechselt planmäßig einmal jährlich zum 1. November. Die Präsidentin oder der Präsident lädt zu den Plenarsitzungen ein, leitet sie und notifiziert die Plenarbeschlüsse. Weitere Aufgabe ist die Vertretung des Bundesrats bei protokollarischen Terminen im In- und Ausland. Zugleich ist der Präsident oder die Präsidentin des Bundesrats Stellvertreter oder Stellvertreterin des Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist, und übernimmt im Falle einer Vakanz vorübergehend dessen Amtsgeschäfte.
Ebenso turnusgemäß zum ersten Vizepräsidenten wurde der noch amtierende Bundesratspräsident Bovenschulte gewählt. Zweiter Vizepräsident wird Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Auch diese beiden Personalien wurden am Freitag beschlossen.
Die Reihenfolge der Präsidentschaft folgt gemäß der Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 der einkommensmäßigen Größe der Bundesländer. Bremen als kleinstes Bundesland übergibt nun an das größte Land Nordrhein-Westfalen und im kommenden Jahr ist das zweitgrößte Bundesland Bayern an der Reihe.
Mit dieser Regelung ist gesichert, dass das Präsidentenamt nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen ist. Außerdem wird so der Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder gewahrt, denn jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.
E.Lau--ThChM