The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.67301
AFN 71.021929
ALL 86.757891
AMD 388.845938
ANG 1.80229
AOA 916.000148
ARS 1165.000022
AUD 1.559315
AWG 1.8025
AZN 1.70406
BAM 1.718274
BBD 2.002838
BDT 121.45998
BGN 1.72222
BHD 0.376957
BIF 2973.111879
BMD 1
BND 1.309923
BOB 6.907155
BRL 5.619799
BSD 0.999627
BTN 85.145488
BWP 13.647565
BYN 3.271381
BYR 19600
BZD 2.008021
CAD 1.382775
CDF 2877.999765
CHF 0.824198
CLF 0.024644
CLP 945.690142
CNY 7.269496
CNH 7.2656
COP 4197
CRC 505.357119
CUC 1
CUP 26.5
CVE 96.873243
CZK 21.90485
DJF 178.012449
DKK 6.56135
DOP 58.908545
DZD 132.288977
EGP 50.801298
ERN 15
ETB 133.81045
EUR 0.87892
FJD 2.256403
FKP 0.746656
GBP 0.74686
GEL 2.745039
GGP 0.746656
GHS 14.294876
GIP 0.746656
GMD 71.492633
GNF 8658.065706
GTQ 7.698728
GYD 209.76244
HKD 7.75695
HNL 25.941268
HRK 6.620396
HTG 130.799
HUF 355.319478
IDR 16646.9
ILS 3.62904
IMP 0.746656
INR 85.090398
IQD 1309.571398
IRR 42100.000211
ISK 128.410025
JEP 0.746656
JMD 158.35182
JOD 0.7092
JPY 142.663004
KES 129.349896
KGS 87.450261
KHR 4001.774662
KMF 432.250121
KPW 900.101764
KRW 1422.724972
KWD 0.30632
KYD 0.833044
KZT 511.344318
LAK 21622.072771
LBP 89567.707899
LKR 299.446072
LRD 199.931473
LSL 18.549157
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.468994
MAD 9.272737
MDL 17.203829
MGA 4511.41031
MKD 54.061297
MMK 2099.785163
MNT 3572.381038
MOP 7.98763
MRU 39.575655
MUR 45.229907
MVR 15.400483
MWK 1733.40069
MXN 19.553103
MYR 4.310956
MZN 64.01011
NAD 18.549157
NGN 1601.519845
NIO 36.785022
NOK 10.359235
NPR 136.237321
NZD 1.68312
OMR 0.384995
PAB 0.999613
PEN 3.664973
PGK 4.141482
PHP 55.858498
PKR 280.826287
PLN 3.75155
PYG 8005.376746
QAR 3.644223
RON 4.374502
RSD 102.966435
RUB 82.000422
RWF 1428.979332
SAR 3.751033
SBD 8.361298
SCR 14.651979
SDG 600.501985
SEK 9.643735
SGD 1.305825
SHP 0.785843
SLE 22.75021
SLL 20969.483762
SOS 571.328164
SRD 36.849418
STD 20697.981008
SVC 8.746876
SYP 13001.961096
SZL 18.542907
THB 33.321501
TJS 10.555936
TMT 3.51
TND 2.990231
TOP 2.342102
TRY 38.501202
TTD 6.782431
TWD 31.975997
TZS 2685.000535
UAH 41.530014
UGX 3663.550745
UYU 42.090559
UZS 12943.724275
VES 86.54811
VND 26005
VUV 121.306988
WST 2.770092
XAF 576.298184
XAG 0.030422
XAU 0.000302
XCD 2.70255
XDR 0.71673
XOF 576.29312
XPF 104.776254
YER 245.050187
ZAR 18.54398
ZMK 9001.200989
ZMW 27.965227
ZWL 321.999592
  • DAX

    154.1600

    22425.83

    +0.69%

  • Euro STOXX 50

    -8.5900

    5161.9

    -0.17%

  • MDAX

    124.1800

    28432.19

    +0.44%

  • SDAX

    24.9000

    15631.14

    +0.16%

  • TecDAX

    19.8500

    3606.36

    +0.55%

  • Goldpreis

    -15.7000

    3317.9

    -0.47%

  • EUR/USD

    -0.0001

    1.1392

    -0.01%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...