The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.6724
AFN 69.999979
ALL 84.721651
AMD 384.280265
ANG 1.789623
AOA 915.999848
ARS 1162.562297
AUD 1.54345
AWG 1.8
AZN 1.69767
BAM 1.68999
BBD 2.018345
BDT 122.251649
BGN 1.70392
BHD 0.37704
BIF 2941
BMD 1
BND 1.280497
BOB 6.932605
BRL 5.499802
BSD 0.999581
BTN 86.165465
BWP 13.364037
BYN 3.271364
BYR 19600
BZD 2.007889
CAD 1.36717
CDF 2876.999994
CHF 0.8158
CLF 0.024638
CLP 945.480101
CNY 7.184992
CNH 7.191804
COP 4100.83
CRC 503.419642
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.37498
CZK 21.616967
DJF 177.719855
DKK 6.491796
DOP 59.349636
DZD 130.160973
EGP 50.147004
ERN 15
ETB 134.30253
EUR 0.87051
FJD 2.251298
FKP 0.735417
GBP 0.744735
GEL 2.720327
GGP 0.735417
GHS 10.309772
GIP 0.735417
GMD 71.512449
GNF 8655.999642
GTQ 7.677452
GYD 209.05827
HKD 7.849695
HNL 26.150234
HRK 6.562303
HTG 130.823436
HUF 351.660317
IDR 16560.1
ILS 3.51285
IMP 0.735417
INR 86.58905
IQD 1310
IRR 42124.999992
ISK 125.010401
JEP 0.735417
JMD 159.096506
JOD 0.709049
JPY 145.2865
KES 129.498893
KGS 87.450311
KHR 4019.999726
KMF 428.999583
KPW 900.005137
KRW 1381.650273
KWD 0.30648
KYD 0.833071
KZT 518.62765
LAK 21575.000211
LBP 89599.999589
LKR 300.634675
LRD 199.650307
LSL 18.019686
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.42501
MAD 9.124976
MDL 17.073582
MGA 4434.999776
MKD 53.557596
MMK 2098.952839
MNT 3582.467491
MOP 8.082384
MRU 39.719905
MUR 45.379845
MVR 15.404955
MWK 1736.000409
MXN 19.01985
MYR 4.245502
MZN 63.950068
NAD 18.020069
NGN 1543.339904
NIO 36.300769
NOK 9.94245
NPR 137.864917
NZD 1.663022
OMR 0.384641
PAB 0.999581
PEN 3.612497
PGK 4.121897
PHP 56.978036
PKR 283.274977
PLN 3.72125
PYG 7985.068501
QAR 3.6405
RON 4.380702
RSD 102.035956
RUB 78.49084
RWF 1425
SAR 3.751818
SBD 8.347391
SCR 14.292743
SDG 600.495489
SEK 9.540345
SGD 1.286301
SHP 0.785843
SLE 22.475
SLL 20969.503664
SOS 571.508796
SRD 38.850126
STD 20697.981008
SVC 8.746333
SYP 13001.896779
SZL 18.019572
THB 32.569944
TJS 9.901191
TMT 3.5
TND 2.942501
TOP 2.342102
TRY 39.505019
TTD 6.786574
TWD 29.659759
TZS 2596.681991
UAH 41.534467
UGX 3593.756076
UYU 41.070618
UZS 12729.999882
VES 102.0293
VND 26081.5
VUV 119.91429
WST 2.751779
XAF 566.806793
XAG 0.026936
XAU 0.000295
XCD 2.70255
XDR 0.70726
XOF 566.811691
XPF 104.375029
YER 242.698588
ZAR 18.02625
ZMK 9001.194587
ZMW 24.335406
ZWL 321.999592
  • DAX

    -264.4700

    23434.65

    -1.13%

  • SDAX

    -163.9700

    16741.01

    -0.98%

  • MDAX

    -285.8000

    29720.25

    -0.96%

  • TecDAX

    -49.2700

    3799.79

    -1.3%

  • Euro STOXX 50

    -50.8900

    5288.68

    -0.96%

  • Goldpreis

    4.9000

    3411.8

    +0.14%

  • EUR/USD

    -0.0080

    1.1486

    -0.7%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...