The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.672497
AFN 70.501945
ALL 85.303098
AMD 383.75953
ANG 1.789623
AOA 917.000597
ARS 1182.255105
AUD 1.530925
AWG 1.8025
AZN 1.712179
BAM 1.688822
BBD 2.018142
BDT 122.249135
BGN 1.692105
BHD 0.377169
BIF 2942
BMD 1
BND 1.27971
BOB 6.921831
BRL 5.491799
BSD 0.999486
BTN 85.958163
BWP 13.345422
BYN 3.271062
BYR 19600
BZD 2.007728
CAD 1.356965
CDF 2876.999983
CHF 0.813099
CLF 0.024399
CLP 936.298376
CNY 7.17975
CNH 7.186355
COP 4100.5
CRC 503.844676
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.625009
CZK 21.465027
DJF 177.720393
DKK 6.45523
DOP 59.250081
DZD 130.197983
EGP 50.266797
ERN 15
ETB 134.297463
EUR 0.86548
FJD 2.24025
FKP 0.735417
GBP 0.73779
GEL 2.724974
GGP 0.735417
GHS 10.27501
GIP 0.735417
GMD 71.472936
GNF 8655.999923
GTQ 7.681581
GYD 209.114263
HKD 7.849675
HNL 26.150135
HRK 6.520197
HTG 130.801014
HUF 348.781498
IDR 16286
ILS 3.5039
IMP 0.735417
INR 86.23903
IQD 1310
IRR 42110.000208
ISK 124.270233
JEP 0.735417
JMD 159.534737
JOD 0.708968
JPY 144.908021
KES 129.149732
KGS 87.44999
KHR 4019.999676
KMF 425.485453
KPW 900.005137
KRW 1366.319667
KWD 0.30609
KYD 0.832934
KZT 512.565895
LAK 21677.499746
LBP 89600.000171
LKR 300.951131
LRD 199.650097
LSL 17.82027
LTL 2.95274
LVL 0.60489
LYD 5.424978
MAD 9.122496
MDL 17.092157
MGA 4434.999928
MKD 53.236825
MMK 2098.952839
MNT 3582.467491
MOP 8.081774
MRU 39.669972
MUR 45.409619
MVR 15.405013
MWK 1735.999848
MXN 18.949103
MYR 4.243999
MZN 63.950044
NAD 17.819736
NGN 1543.659905
NIO 36.298027
NOK 9.905165
NPR 137.533407
NZD 1.648301
OMR 0.384484
PAB 0.999503
PEN 3.602498
PGK 4.121898
PHP 56.733962
PKR 283.096439
PLN 3.69987
PYG 7973.439139
QAR 3.640499
RON 4.347603
RSD 101.461976
RUB 78.506082
RWF 1425
SAR 3.751833
SBD 8.347391
SCR 14.673549
SDG 600.519621
SEK 9.496025
SGD 1.28195
SHP 0.785843
SLE 22.224988
SLL 20969.503664
SOS 571.499323
SRD 38.740957
STD 20697.981008
SVC 8.745774
SYP 13001.896779
SZL 17.820043
THB 32.589503
TJS 10.125468
TMT 3.5
TND 2.922503
TOP 2.342097
TRY 39.376099
TTD 6.785398
TWD 29.516008
TZS 2587.931972
UAH 41.557366
UGX 3603.362447
UYU 40.870605
UZS 12730.000224
VES 102.166975
VND 26077.5
VUV 119.91429
WST 2.751779
XAF 566.420137
XAG 0.027492
XAU 0.000296
XCD 2.70255
XDR 0.70726
XOF 565.000227
XPF 103.600487
YER 242.949464
ZAR 17.823555
ZMK 9001.193978
ZMW 24.238499
ZWL 321.999592
  • SDAX

    -146.0300

    16758.95

    -0.87%

  • MDAX

    -318.1500

    29687.9

    -1.07%

  • DAX

    -305.3800

    23393.74

    -1.31%

  • Euro STOXX 50

    -67.6800

    5271.89

    -1.28%

  • TecDAX

    -50.6700

    3798.39

    -1.33%

  • Goldpreis

    -7.4000

    3409.9

    -0.22%

  • EUR/USD

    -0.0001

    1.1565

    -0.01%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...