The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.673043
AFN 71.493717
ALL 87.061306
AMD 390.195672
ANG 1.80229
AOA 916.000129
ARS 1176.250502
AUD 1.56634
AWG 1.8025
AZN 1.69516
BAM 1.726572
BBD 2.025239
BDT 121.869938
BGN 1.72588
BHD 0.378378
BIF 2936
BMD 1
BND 1.310499
BOB 6.930829
BRL 5.679401
BSD 1.003041
BTN 84.76692
BWP 13.730882
BYN 3.282528
BYR 19600
BZD 2.014822
CAD 1.384795
CDF 2873.000262
CHF 0.8295
CLF 0.024698
CLP 947.760276
CNY 7.27135
CNH 7.278315
COP 4198.84
CRC 506.631944
CUC 1
CUP 26.5
CVE 97.341461
CZK 22.080018
DJF 177.720056
DKK 6.60857
DOP 59.032023
DZD 133.150199
EGP 50.982704
ERN 15
ETB 134.606849
EUR 0.885475
FJD 2.25945
FKP 0.749663
GBP 0.75285
GEL 2.745024
GGP 0.749663
GHS 14.293344
GIP 0.749663
GMD 71.502932
GNF 8687.515173
GTQ 7.724462
GYD 210.484964
HKD 7.75705
HNL 26.029114
HRK 6.670101
HTG 131.035244
HUF 358.171991
IDR 16613
ILS 3.61543
IMP 0.749663
INR 84.69705
IQD 1313.73847
IRR 42112.488092
ISK 129.020049
JEP 0.749663
JMD 158.78775
JOD 0.709203
JPY 145.526505
KES 129.839941
KGS 87.450213
KHR 4014.741906
KMF 434.509021
KPW 900.011381
KRW 1435.859762
KWD 0.306502
KYD 0.835783
KZT 514.647601
LAK 21686.066272
LBP 89872.479044
LKR 300.259103
LRD 200.606481
LSL 18.677031
LTL 2.95274
LVL 0.604891
LYD 5.475147
MAD 9.307539
MDL 17.217315
MGA 4453.70399
MKD 54.528135
MMK 2099.538189
MNT 3574.392419
MOP 8.012798
MRU 39.770129
MUR 45.080228
MVR 15.41009
MWK 1739.283964
MXN 19.606894
MYR 4.330144
MZN 64.000202
NAD 18.673816
NGN 1606.349933
NIO 36.90936
NOK 10.445355
NPR 135.627425
NZD 1.692175
OMR 0.386442
PAB 1.003032
PEN 3.677638
PGK 4.095253
PHP 55.888037
PKR 281.827034
PLN 3.79539
PYG 8033.511218
QAR 3.655833
RON 4.407695
RSD 103.446754
RUB 82.248708
RWF 1440.892679
SAR 3.750492
SBD 8.361298
SCR 14.280329
SDG 600.497158
SEK 9.75945
SGD 1.311575
SHP 0.785843
SLE 22.789669
SLL 20969.483762
SOS 573.196677
SRD 36.846974
STD 20697.981008
SVC 8.775321
SYP 13002.38052
SZL 18.660534
THB 33.589768
TJS 10.571919
TMT 3.5
TND 2.978994
TOP 2.342103
TRY 38.574102
TTD 6.792886
TWD 32.127802
TZS 2684.082016
UAH 41.609923
UGX 3674.195442
UYU 42.206459
UZS 12970.563573
VES 86.73797
VND 26005
VUV 120.584578
WST 2.773259
XAF 579.073422
XAG 0.030825
XAU 0.000309
XCD 2.70255
XDR 0.722907
XOF 579.08109
XPF 105.265016
YER 244.950332
ZAR 18.55441
ZMK 9001.198241
ZMW 27.90983
ZWL 321.999592
  • EUR/USD

    0.0024

    1.1315

    +0.21%

  • DAX

    71.1500

    22496.98

    +0.32%

  • Euro STOXX 50

    -1.6800

    5160.22

    -0.03%

  • TecDAX

    28.4300

    3634.79

    +0.78%

  • MDAX

    305.4600

    28737.65

    +1.06%

  • SDAX

    125.1300

    15756.27

    +0.79%

  • Goldpreis

    41.8000

    3264

    +1.28%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...