The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.67305
AFN 68.480272
ALL 84.328736
AMD 384.029749
ANG 1.789699
AOA 916.999912
ARS 1354.017546
AUD 1.5463
AWG 1.8025
AZN 1.700298
BAM 1.694735
BBD 2.019765
BDT 121.944985
BGN 1.694735
BHD 0.377032
BIF 2982.526829
BMD 1
BND 1.289107
BOB 6.912269
BRL 5.506897
BSD 1.000308
BTN 87.75145
BWP 13.585141
BYN 3.287192
BYR 19600
BZD 2.009393
CAD 1.378095
CDF 2890.000243
CHF 0.806965
CLF 0.024624
CLP 966.102912
CNY 7.17875
CNH 7.18695
COP 4097.54
CRC 505.435183
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.546534
CZK 21.253038
DJF 178.14095
DKK 6.44619
DOP 60.803522
DZD 130.346192
EGP 48.428597
ERN 15
ETB 138.209964
EUR 0.86387
FJD 2.266101
FKP 0.752485
GBP 0.75163
GEL 2.701971
GGP 0.752485
GHS 10.553406
GIP 0.752485
GMD 72.49428
GNF 8676.438094
GTQ 7.674744
GYD 209.292653
HKD 7.84962
HNL 26.296202
HRK 6.517597
HTG 131.268711
HUF 344.149984
IDR 16381.15
ILS 3.457475
IMP 0.752485
INR 87.801402
IQD 1310.434169
IRR 42124.999926
ISK 123.370135
JEP 0.752485
JMD 160.063082
JOD 0.708995
JPY 147.411501
KES 129.197735
KGS 87.449722
KHR 4008.561303
KMF 427.501784
KPW 900.023324
KRW 1387.834968
KWD 0.30573
KYD 0.833601
KZT 537.911971
LAK 21642.418308
LBP 89631.250352
LKR 300.828824
LRD 200.56671
LSL 18.04921
LTL 2.95274
LVL 0.604889
LYD 5.445195
MAD 9.112383
MDL 17.030753
MGA 4449.62436
MKD 53.316812
MMK 2098.973477
MNT 3592.605619
MOP 8.088525
MRU 39.953381
MUR 46.029972
MVR 15.402428
MWK 1734.616951
MXN 18.80295
MYR 4.227499
MZN 63.96046
NAD 18.04921
NGN 1528.720461
NIO 36.809656
NOK 10.260955
NPR 140.403537
NZD 1.695475
OMR 0.384478
PAB 1.000321
PEN 3.573951
PGK 4.215607
PHP 57.535496
PKR 283.721519
PLN 3.70238
PYG 7492.775412
QAR 3.647951
RON 4.384205
RSD 101.200612
RUB 79.950334
RWF 1447.016109
SAR 3.752297
SBD 8.237372
SCR 14.145424
SDG 600.499408
SEK 9.6604
SGD 1.28765
SHP 0.785843
SLE 22.950552
SLL 20969.503947
SOS 571.723185
SRD 36.9695
STD 20697.981008
STN 21.229675
SVC 8.752692
SYP 13002.222445
SZL 18.042624
THB 32.319891
TJS 9.41336
TMT 3.51
TND 2.949625
TOP 2.342103
TRY 40.666802
TTD 6.787371
TWD 29.895968
TZS 2455.00003
UAH 41.705046
UGX 3580.449636
UYU 40.154413
UZS 12626.024115
VES 126.12235
VND 26250
VUV 119.406554
WST 2.772467
XAF 568.405501
XAG 0.026496
XAU 0.000295
XCD 2.70255
XCG 1.80286
XDR 0.704914
XOF 568.398113
XPF 103.340858
YER 240.350278
ZAR 17.93855
ZMK 9001.206766
ZMW 23.033097
ZWL 321.999592
  • Goldpreis

    60.9000

    3435.3

    +1.77%

  • MDAX

    271.2500

    30824.66

    +0.88%

  • SDAX

    102.3500

    17186.06

    +0.6%

  • TecDAX

    28.0700

    3800.45

    +0.74%

  • Euro STOXX 50

    7.2700

    5249.59

    +0.14%

  • DAX

    88.3800

    23846.07

    +0.37%

  • EUR/USD

    0.0012

    1.1586

    +0.1%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...