The China Mail - LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag

USD -
AED 3.673028
AFN 70.514885
ALL 85.866306
AMD 383.76049
ANG 1.789623
AOA 916.000191
ARS 1182.249591
AUD 1.529333
AWG 1.8025
AZN 1.70406
BAM 1.688822
BBD 2.018142
BDT 122.249135
BGN 1.68887
BHD 0.377196
BIF 2942
BMD 1
BND 1.27971
BOB 6.921831
BRL 5.506225
BSD 0.999486
BTN 85.958163
BWP 13.345422
BYN 3.271062
BYR 19600
BZD 2.007728
CAD 1.35586
CDF 2877.000286
CHF 0.812235
CLF 0.024416
CLP 936.95964
CNY 7.181595
CNH 7.181725
COP 4113.87
CRC 503.844676
CUC 1
CUP 26.5
CVE 95.875
CZK 21.431009
DJF 177.720157
DKK 6.44187
DOP 59.360893
DZD 129.793007
EGP 50.255016
ERN 15
ETB 134.398376
EUR 0.86373
FJD 2.238696
FKP 0.736284
GBP 0.735545
GEL 2.740238
GGP 0.736284
GHS 10.303098
GIP 0.736284
GMD 70.493572
GNF 8654.999632
GTQ 7.681581
GYD 209.114263
HKD 7.849825
HNL 26.106691
HRK 6.507497
HTG 130.801014
HUF 347.486987
IDR 16279.05
ILS 3.498955
IMP 0.736284
INR 85.99555
IQD 1310
IRR 42100.000278
ISK 124.449898
JEP 0.736284
JMD 159.534737
JOD 0.708971
JPY 144.396497
KES 129.499647
KGS 87.449711
KHR 4025.000116
KMF 426.49891
KPW 900
KRW 1358.344971
KWD 0.30596
KYD 0.832934
KZT 512.565895
LAK 21665.000453
LBP 89600.000143
LKR 300.951131
LRD 199.601923
LSL 17.939754
LTL 2.95274
LVL 0.604891
LYD 5.445049
MAD 9.119498
MDL 17.092157
MGA 4455.00004
MKD 53.146147
MMK 2099.907788
MNT 3581.247911
MOP 8.081774
MRU 39.620401
MUR 45.379478
MVR 15.404966
MWK 1736.000108
MXN 18.91433
MYR 4.246007
MZN 63.950343
NAD 17.939576
NGN 1541.909956
NIO 36.295699
NOK 9.89988
NPR 137.533407
NZD 1.646985
OMR 0.384503
PAB 0.999503
PEN 3.618529
PGK 4.138002
PHP 56.386499
PKR 282.949801
PLN 3.69105
PYG 7973.439139
QAR 3.640602
RON 4.3379
RSD 101.254962
RUB 78.626024
RWF 1425
SAR 3.751863
SBD 8.347391
SCR 14.217342
SDG 600.507518
SEK 9.46597
SGD 1.27964
SHP 0.785843
SLE 22.04976
SLL 20969.503664
SOS 571.512179
SRD 38.740954
STD 20697.981008
SVC 8.745774
SYP 13001.9038
SZL 17.940603
THB 32.423034
TJS 10.125468
TMT 3.5
TND 2.923969
TOP 2.342103
TRY 39.362445
TTD 6.785398
TWD 29.432989
TZS 2579.43203
UAH 41.557366
UGX 3603.362447
UYU 40.870605
UZS 12787.50116
VES 102.167041
VND 26061.5
VUV 119.102474
WST 2.619188
XAF 566.420137
XAG 0.027522
XAU 0.000295
XCD 2.70255
XDR 0.70726
XOF 567.496125
XPF 103.924995
YER 243.349761
ZAR 17.804655
ZMK 9001.2023
ZMW 24.238499
ZWL 321.999592
  • MDAX

    263.9600

    30006.05

    +0.88%

  • SDAX

    167.1300

    16904.98

    +0.99%

  • TecDAX

    35.4000

    3849.06

    +0.92%

  • DAX

    182.8900

    23699.12

    +0.77%

  • Euro STOXX 50

    49.1000

    5339.57

    +0.92%

  • Goldpreis

    -13.0000

    3404.3

    -0.38%

  • EUR/USD

    0.0008

    1.1563

    +0.07%


LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag




Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.

Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“

Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:

Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.

Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.

Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.

Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.

Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."

Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen

Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick

Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.



Vorgestellt


Wirtschaft: Ist Indien wegen Großbritannien so arm?

Die Wirtschaft von Indien stagniert, ein Großteil der Bevölkerung Indiens lebt in bitterer Armut, aber wo liegt der Grund? Ist die ehemalige Kolonialmacht Großbritannien schuld an der Armut von Indien?Schauen Sie sich das Video an, es könnte Sie interessieren....!

Wirtschaft: Afrika, das Milliarden-Grab von China

China ist der größte Kreditgeber in ganz Afrika. Aber aus einem bisher unerklärlichen Grund scheint Pekings Strategie in Bezug auf Afrika zu einem Ende zu kommen. Und die große Frage ist: Warum? Ist Afrika etwa zum finanziellen Milliarden-Grab von China geworden?Schauen Sie isch das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein was Sie sehen...

Politik: Georgien als Marionetten-Staat von Russland?

Russland ist ein Terror-Staat, dies beweist der kriminelle Angriff der Russen auf das Nachbarland Ukraine; sein "Präsident" Wladimir Putin (72) ist ein ruchloser Kriegsverbrecher! Da passt es in das sprichwörtliche Bild, dass die Russen Marionetten als willfährigen Lakaien benötigen, ist Georgien und sind die Georgier ein solcher Marionetten-Staat der Terror-Russen? Proteste haben sich in ganz Georgien ausgebreitet. Die Regierung blickt zunehmend nach Moskau, während achtzig Prozent der Georgier den Westen wollen. Was bringt die Zukunft, ist Georgien der jüngste Triumph des Massenmörder Wladimir Putin?Schauen Sie sich das Video an, Sie werden vielleicht erstaunt sein...